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Aufhebung der Befristung für Zertifikats- oder Testpflicht in Gesundheitsinstitutionen

Anpassung der kantonalen Massnahmen zur Covid-19-Bekämpfung

(Stk/i) Der Regierungsrat hebt die Befristung der kantonalen Bestimmungen betreffend die Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern und Spitexorganisationen auf.

Der Bundesrat hat per 6. Dezember 2021 eine generelle Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und an Veranstaltungen in Innenräumen sowie weitere Verschärfungen in Kraft gesetzt. Um Widersprüche und Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des übergeordneten Bundesrechts zu vermeiden, hob der Regierungsrat die kantonalen Bestimmungen zur Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und an Veranstaltungen mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 wieder auf. Die am 30. November 2021 beschlossenen Massnahmen in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern und Spitexorganisationen hat er jedoch befristet bis am 24. Dezember 2021 beibehalten.

Aufgrund der ab 20. Dezember 2021 geltenden Verschärfungen auf Bundesebene und im Interesse einer einheitlichen und abgestimmten Pandemiestrategie verzichtet der Regierungsrat gegenwärtig auf weitere zusätzliche kantonale Massnahmen. Indessen erachtet er es zum Schutz der besonders vulnerablen Bevölkerung sowie zur Gewährleistung der Spitalversorgung und Aufrechterhaltung der Ressourcen der systemrelevanten Pflegekräfte als notwendig und zielführend, die Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern und Spitexorganisationen aufrecht zu erhalten, solange dies unabdingbar ist. Der Regierungsrat hat deshalb die bis am 24. Dezember 2021 geltende Befristung mit Beschluss vom 21. Dezember 2021 aufgehoben.

Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Die Massnahmen des Bundes sind unter www.bag-coronavirus.ch ersichtlich.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65 (11 bis 12 Uhr)


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