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Arztpraxis hat abgelaufene Covid-19-Impdosen verabreicht

Amt für Gesundheit und Soziales rät betroffenen Personen zu besonders vorsichtigem Verhalten

(AGS/i) In einer Arztpraxis in Ibach (SZ) wurden mutmasslich über mehrere Monate Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht, die das Verfallsdatum bereits überschritten hatten. Davon sind schätzungsweise über 100 Personen betroffen. Die Wirksamkeit des Impfschutzes bei den Betroffenen wird derzeit abgeklärt. Gesundheitliche Auswirkungen durch die Verimpfung verfallener Impfdosen sind nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Das Amt für Gesundheit und Soziales empfiehlt allen betroffenen Personen ein besonders vorsichtiges Verhalten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat gegen die Ärztin ein Strafverfahren eröffnet.

In der Arztpraxis von Susanne Niemann in Ibach (SZ) wurden vermutlich in den vergangenen Monaten an schätzungsweise über 100 Personen abgelaufene Covid-19-Impfdosen des Herstellers Moderna verabreicht. Das Amt für Gesundheit und Soziales hat aufgrund dieses Verdachts umgehend Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), mit Swissmedic und dem Impfstoffhersteller Moderna aufgenommen. Nach übereinstimmender Einschätzung ist für die betroffenen Personen keine Gesundheitsgefährdung durch die Verimpfung des abgelaufenen Impfstoffs zu erwarten, allerdings können derzeit keine verlässlichen Aussagen zur Wirksamkeit und damit zum Impfschutz gemacht werden. Entsprechende Abklärungen sind im Gange.

Vorsichtiges Verhalten empfohlen
Wegen unzureichender Dokumentation der Impfungen in der Arztpraxis können derzeit nicht alle potentiell betroffenen Personen identifiziert und direkt kontaktiert werden. Alle Personen, die im laufenden Jahr eine Covid-19-Impfung in der Arztpraxis von Susanne Niemann erhalten haben, werden daher eindringlich aufgefordert, ihr Verhalten an den möglicherweise fehlenden Impfschutz anzupassen und besondere Vorsicht walten zu lassen. Dazu zählen das konsequente Tragen einer Schutzmaske, das Vermeiden von Menschenansammlungen und das Einhalten der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. 

Hotline für Betroffene eingerichtet
Das Amt für Gesundheit und Soziales klärt derzeit in Abstimmung mit dem BAG, Swissmedic und dem Impfstoffhersteller ab, welche Massnahmen zur Sicherstellung eines vollen Impfschutzes angezeigt sind. Sobald diese Erkenntnisse vorliegen, wird über das weitere Vorgehen informiert. Für Betroffene steht ab sofort eine Hotline zur Verfügung.

Strafverfahren eröffnet
Das Amt für Gesundheit und Soziales hatte im Zusammenhang mit einem bereits laufenden Aufsichtsverfahren gegen Susanne Niemann Kenntnis über Unregelmässigkeiten beim Impfen erlangt. Susanne Niemann ist die Berufsausübung als Ärztin vorläufig untersagt, die Praxis ist geschlossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat ein Strafverfahren gegen Susanne Niemann eröffnet. 

Hotline für Betroffene
Unter folgender Telefonnummer steht den betroffenen Personen ab 23. Dezember 2021 eine Hotline zur Verfügung:

  • Telefonnummer: 041 819 19 99

Servicezeiten:

  • Mo-Sa: 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
  • Sonn- & Feiertage: 9-13 Uhr

Amt für Gesundheit und Soziales
 

Auskunft: Regula Willi-Hangartner, Kantonsapothekerin, Tel. 041 819 13 65; erreichbar: Donnerstag, 23. Dezember 2021, 9-10 Uhr


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