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Abgelaufene Covid-19-Impfdosen

Amt für Gesundheit und Soziales ruft betroffene Personen zur Registrierung auf

(AGS/i) Im Zusammenhang mit der Verimpfung von abgelaufenem Impfstoff in einer Arztpraxis in Ibach (SZ) ruft das Amt für Gesundheit und Soziales alle potentiell betroffenen Personen, die dort ein Zertifikat für Geimpfte oder Genesene erhalten haben, zur Meldung und Übermittlung ihrer Daten auf. Für die Betroffenen werden aktuell zusätzliche Impfkapazitäten organisiert. So kann bei ungenügendem Impfschutz unkompliziert und zeitnah eine Nachimpfung angeboten werden. Die schnellstmögliche Sicherstellung eines vollständigen Impfschutzes der Betroffenen hat oberste Priorität.

In der Arztpraxis von S. N. in Ibach (SZ) wurden vermutlich in den vergangenen Monaten an schätzungsweise über 100 Personen abgelaufene Covid-19-Impfdosen des Herstellers Moderna verabreicht. Das Amt für Gesundheit und Soziales hat aufgrund dieses Verdachts umgehend entsprechende Abklärungen mit den zuständigen Stellen eingeleitet. Dabei steht aktuell die Frage des bestehenden Impfschutzes der Betroffenen im Vordergrund. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen die betreffende Ärztin in Ibach eingeleitet.

Aufruf zur Registrierung
Das Amt für Gesundheit und Soziales fordert alle betroffenen Personen öffentlich auf, sich zu registrieren. Wer sich in der Arztpraxis von S. N. in Ibach gegen Covid-19 hat impfen lassen, wird gebeten, seine Kontaktdaten über die eingerichtete Hotline anzugeben, sowie weitere Angaben zur Impfung zu machen. Wer in der Praxis von S.N. ein Genesenenzertifikat erhalten hat, wird ebenfalls aufgerufen, sich zu registrieren. Darüber hinaus hat das Amt für Gesundheit und Soziales alle in der Arztpraxis dokumentierten Patientinnen und Patienten persönlich angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.

Ungültigkeit der Zertifikate ab 10. Januar 2022
Ab dem 10. Januar 2022 werden alle durch S. N. ausgestellten Zertifikate für Geimpfte und Genesene für ungültig erklärt. Auf der Grundlage der bei der Registrierung gemachten Angaben, nimmt das Amt für Gesundheit und Soziales bei den Betroffenen eine individuelle Einzel-Prüfung vor. Dabei wird geklärt, unter welchen Bedingungen ein neues Zertifikat ausgestellt werden kann.

Abklärungen laufen weiter
Im Hintergrund laufen die Abklärungen weiter. Unter anderem organisiert das Amt für Gesundheit und Soziales aktuell zusätzliche Impfkapazitäten. Sollte für die betroffenen Personen aufgrund eines möglicherweise fehlenden Impfschutzes eine zusätzliche Impfung notwendig sein, kann den Betroffenen somit eine unkomplizierte und zeitnahe Möglichkeit zur Nachimpfung angeboten werden.

Hotline für allgemeine Fragen und zur Registrierung der betroffenen Personen
Die Hotline steht wie folgt zur Verfügung:

  • Telefonnummer: 041 819 19 99

Servicezeiten:

  • Mo-Sa: 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
  • Sonn- & Feiertage: 9-13 Uhr

Amt für Gesundheit und Soziales

Auskunft: Dr. pharm. Regula Willi-Hangartner, Kantonsapothekerin, Tel. 041 819 13 65, erreichbar: Dienstag, 28. Dezember 2021, 9-10 Uhr


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