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Kanton Schwyz folgt den Empfehlungen des BAG: Verkürzung der Quarantänedauer auf 7 Tage

Quarantäne nur noch für Personen im selben Haushalt und sehr enge Kontakte

(DI/i) Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird im Kanton Schwyz gemäss den Empfehlungen des BAG angepasst. Neu dauert die Quarantäne sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich primär nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, bei welchen die vollständige Impfung oder die Boosterimpfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Personen, welche in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.

Der Kanton Schwyz folgt den Empfehlungen des BAG und passt die Quarantäneregeln an. Ab Montag, 3. Januar 2022, werden die Änderungen bei der Handhabung der Kontaktquarantäne umgesetzt. In Quarantäne begeben müssen sich primär nur noch Personen, welche im gleichen Haushalt wie die angesteckte Person wohnen oder einen sehr engen Kontakt zur erkrankten Person hatten. Die Dauer der Quarantäne wird von heute zehn auf sieben Tage verkürzt, ohne dass ein negativer Test am siebten Tag vorgelegt werden muss. Ausgenommen von der Kontaktquarantäne sind nur noch Personen, welche innerhalb der letzten vier Monate vollständig geimpft oder geboostert wurden oder von Covid-19 genesen sind. Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor zehn Tage.

Anpassungen aufgrund schweizweit stark ansteigenden Fallzahlen
Die Omikron-Variante führt schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen. Das BAG begründet seine Empfehlung damit, dass mit der sehr raschen Ausbreitung der Omikron-Variante auch die Zahl der von Quarantäne betroffenen Personen stark ansteigt. Dieser Anstieg der Personen in Quarantäne setzt die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft und insbesondere die Arbeitswelt stark unter Druck. Deshalb muss die Quarantänestrategie rasch angepasst werden, um ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu mildern. Die Quarantänemassnahmen sollen gezielt auf die Kontaktpersonen mit dem höchsten Infektionsrisiko ausgerichtet werden. Der Kanton Schwyz folgt dieser Empfehlung des BAG und verschafft dem Bund damit die nötige Zeit zur Anpassung der Quarantäneregeln auf Bundesebene.

Das Contact Tracing des Kantons wird weiterhin alle angesteckten Personen nach Ansteckungsnachweis informieren. Es ist unverändert wichtig, dass die angesteckten Personen die erhaltenen Verhaltungsanweisungen beachten um weitere Ansteckungen zu vermeiden.

Das BAG empfiehlt den Kontaktpersonen ausserhalb des Haushalts nach einem Kontakt zu einer infizierten Person ihre sozialen Kontakte während sieben Tagen so weit wie möglich einzuschränken und öffentliche Orte zu meiden. Bei unvermeidbaren Kontakten soll eine Maske getragen und ein Abstand von ≥ 1.5 Metern eingehalten werden. Ausserdem soll 4 – 7 Tage nach dem letzten Kontakt ein Test gemacht werden.

Unverändert wichtig ist das Einhalten der allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln und der Schutzkonzepte in Schulen, Betrieben und bei Veranstaltungen.

Impfung als wirksames Mittel gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Der Kanton Schwyz empfiehlt unverändert die Impfung und den Booster gegen Covid-19 als wirksames Mittel insbesondere zur Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe. Weitere Informationen zur Impfung und die Möglichkeit zur Anmeldung können auf unserer Homepage (www.sz.ch/corona-impfen) gefunden werden.

Department des Innern

Auskunft: Dr. med. Christos Pouskoulas, Kantonsarzt, Tel. 041 819 16 07 (Montag, 3. Januar 2022, von 11.00 bis 11.45 Uhr)


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