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Covid-19 Massnahmen an den Schulen werden verlängert

(BiD/i) Das Bildungsdepartement hat beschlossen, die Frist der geltenden Schutzkonzepte bis Ende Februar zu verlängern. Die Entwicklung und der Weiterverlauf der Pandemiesituation ist zu unberechenbar, um Massnahmen bereits aufheben zu können. Die Schulverantwortlichen aller Schulstufen unterstützen diese Verlängerung der Schutzmassnahmen.

Weil die weitere Entwicklung kaum vorhersehbar ist, gilt es, an den Schulen einen bestmöglichen Präsenzunterricht sicherzustellen und einem möglichen gleichzeitigen Arbeitsausfall vieler Lehrpersonen entgegenzuwirken. Die seit 13. Dezember 2021 geltenden Massnahmen (repetitives Testen und Maskenpflicht) tragen wirkungsvoll dazu bei, das Ziel von offenen Schulen weiterhin zu erreichen. Trotz allgemein stark ansteigenden Corona-Neuinfektionen können die Fallzahlen an den Schulen unter Kontrolle gehalten werden (vgl. dazu Grafik im Anhang).

Die neuen Lockerungen bei den Quarantänebestimmungen und der Wegfall genereller Ausbruchstestungen helfen ebenso zur Stabilisierung des Schulbetriebs. Das System des repetitiven Testens wird jedoch optimiert und die Rückwärtslogistik neu organisiert. Mit dieser Optimierung soll die Übermittlung der Testergebnisse in einem Zeitraum sichergestellt werden, der zur Eindämmung von Omikron unterstützend ist.

Was nach den Sportferien von Ende Februar gilt, wird aufgrund der aktuellen Lageentwicklung zur gegebenen Zeit entschieden. Erlaubt es die epidemiologische Lage, wird das Bildungsdepartement die Massnahmen auch früher anpassen.

Die detaillierten Schutzkonzepte finden sich unter www.sz.ch/bildung/coronavirus.

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00

 

Beilage:

Grafik «Abwesende an den Schulen Kanton Schwyz aufgrund Isolation und Quarantäne»


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