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Arbeitssicherheit – Weniger Unfälle im Wald als Ziel

Das Amt für Wald und Natur hat neue Regelungen erlassen

(UD/AWN) Die Waldarbeit gehört zu den gefährlichsten Arbeitsfeldern mit einer hohen Unfallrate. Im hauptberuflichen Umfeld konnte in den vergangenen zwanzig Jahren die Zahl der Unfälle durch Ausbildung und Sensibilisierung merklich vermindert werden. Im Nebenerwerb jedoch blieb sie unverändert hoch. Im Jahr 2016 definierte der Bund daher Mindestanforderungen an die Ausbildung bei der gewerblichen Holzernte. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren traten diese nun per 1. Januar 2022 in Kraft.

Wer im Auftrag Holzerntearbeiten ausführt, muss seit Anfang Jahr nachweisen, dass er vom Bund anerkannte Kurse zur Arbeitssicherheit besucht hat. Die Dauer der besuchten Kurse muss mindestens zehn Tage betragen. Als Holzerntearbeiten gelten neben dem Fällen von Bäumen auch das Entasten, Einschneiden und Rücken des Holzes.

Die vom Bund vorgeschriebenen Kurse setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Im Basiskurs werden die Grundlagen der Organisation, Arbeitssicherheit, Motorsägenhandhabung und der Holzernte (Normalfall) vermittelt. Der Weiterführungskurs behandelt die sogenannten Spezialfälle sowie das Rücken von Holz mit der Seilwinde.

Verschiedene Ausnahmeregelungen
Die neue Ausbildungspflicht betrifft lediglich die Waldarbeit im Auftragsverhältnis. Wer hingegen im eigenen Wald Holz erntet, darf dies weiterhin tun, ohne eine Ausbildung nachweisen zu müssen. Auch für die Weiterverarbeitung von fertig gerüstetem Holz zu Brennholz, Hagholz oder der Zuschnitt für Bauzwecke besteht weiterhin keine Ausbildungspflicht. In diesen Fällen wird ein Kursbesuch dennoch empfohlen.

Personen mit Erfahrung in der Holzernte können eine Kompetenzprüfung ablegen. Wird diese bestanden, wird der Besuch des Basiskurses erlassen und es kann direkt der Weiterführungskurs besucht werden. Die alleinige Geltendmachung von Erfahrung ist jedoch nicht möglich. Gleichwertigkeitsanerkennungen anderer Kantone sind auch im Kanton Schwyz gültig.

Beiträge an Kurskosten
Bund und Kanton beteiligen sich unter gewissen Bedingungen an den Kurskosten. Beiträge erhalten Arbeitnehmer von Forstbetrieben und anderen Unternehmungen mit Domizil im Kanton Schwyz, welche regelmässig im Wald Holzerntearbeiten ausführen, Eigentümer von Wald im Kanton Schwyz sind sowie landwirtschaftliche Pächter mit einem expliziten Holzernte- oder Räumungsauftrag im Pachtvertrag und Landwirt-Lernende mit Lern- oder Berufsschulort im Kanton Schwyz. Beitragsgesuche sind an folgende Adresse zu richten: Amt für Wald und Natur, Kurt Sturzenegger, Hauptstrasse 62, 8840 Einsiedeln. Hier kann auch die Weisung über die Arbeitssicherheitskurse bezogen werden. Sie ist zudem im Internet unter www.sz.ch/wald/ausbildung abrufbar.

Umweltdepartement

Auskunft: Philipp Gerber, Amt für Wald und Natur, Tel. 041 819 18 32 (erreichbar: 10.00-12.00 Uhr)


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