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Wertvolle Landschaften neu im kantonalen Richtplan

Start der Richtplananpassung 2022

(VD/i) Der Richtplan des Kantons Schwyz wird aktualisiert. Neu werden besonders wertvolle Landschaften, geeignete Gebiete für erneuerbare Energien und Arbeitszonen aufgenommen. Erstmals erfolgt der Einbezug der Gemeinden und der Bevölkerung durch eine digitale Mitwirkung. Dies im Rahmen eines Pilotprojekts.

Der Regierungsrat beauftragte an seiner Sitzung vom 1. Februar 2022 das Volkswirtschaftsdepartement, den kantonalen Richtplan anzupassen. Im Fokus liegen die Themen Landschaft und erneuerbaren Energien. Erstmals findet die Mitwirkung in elektronischer Form statt (e-Mitwirkung). Der gezielte Einbezug der Anspruchsgruppen soll dem Kanton helfen, Entscheidungen breiter abgestützt zu treffen, Potenziale zu entdecken und die Akzeptanz der Richtplanung zu steigern.

Landschaft
Die Kantone haben im Richtplan festzulegen, welche Landschaften besonders wertvoll und welche Gebiete für die Erholung oder als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind. Hierzu wurden die «Landschaftskonzeption des Kantons Schwyz» erarbeitet und wertvolle Schlüsselgebiete identifiziert. Die vier Schlüsselgebiete «Mythen», «Muotathal Sunnehalb», «Glattalp» und «Wägital» sollen nun als kantonal bedeutende und schützenswerte Landschaften in den Richtplan aufgenommen werden.

Weiter wurde auf Basis bundesgesetzlicher Vorgaben der Handlungsbedarf bezüglich Revitalisierung an Fliessgewässern erarbeitet. Dabei hat das Umweltdepartement die Interessen des Hochwasserschutzes und der Renaturierung an allen Gewässerabschnitten ermittelt, gewichtet und priorisiert. Aus dieser Planung gingen Gewässerabschnitte mit prioritärem Handlungsbedarf hervor, welche nun im Richtplan festgesetzt werden sollen.

Zudem hat der Bundesrat im Jahr 2020 den überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) gutgeheissen. Da das FFF-Inventar im Kanton Schwyz – wie in verschiedenen anderen Kantonen ebenfalls – auf unvollständigen Bodendaten basiert, wurde der Kanton beauftragt, eine Kompensationsregelung im Richtplan einzuführen. Konkret ist festzulegen, in welchen Fällen beanspruchte Fruchtfolgeflächen wie zu kompensieren sind.

Erneuerbare Energien
Die Energiestrategie 2050 des Bundes hat zum Ziel, den hohen Versorgungsstandard der Schweiz zu erhalten und die energiebedingten Umweltbelastungen zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen und das Verfahrensrisiko bei laufenden Vorhaben und Projekten zu minimieren, sind entsprechende Massnahmen zeitnah im kantonalen Richtplan umzusetzen.

Bei der Wasserkraft sollen die Eignungsgebiete behördenverbindlich verankert sowie alle bisher genutzten Gewässerstrecken und Wasserkraftanlagen von nationalem und kantonalem Interesse im Richtplan bezeichnet werden. Analog der Wasserkraftnutzung sind auch für Windanlagen technisch grundsätzlich mögliche Gebiete im Richtplan auszuscheiden. Eine hierfür in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass der Kanton Schwyz über die drei geeigneten Standorte «Linthebene Süd», «Linthebene Nord» und «Hochstuckli Engelstock» verfügt.

Arbeitszonenbewirtschaftung
Als Pendenz aus der vergangenen Revision des Raumplanungsgesetzes besteht der Auftrag zur Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung. Diese hat zum Ziel, die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen aus überkommunaler Sicht zu gewährleisten. Namentlich beinhaltet dies das Führen einer Übersicht der Arbeitszonen und das Betreiben eines Flächenmonitorings. Unternehmen sollen damit bei der Suche nach Arbeitszonen bzw. inneren Nutzungsreserven besser unterstützt werden.  Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden bei der Entwicklung von Flächen mit hohem wirtschaftlichem Potenzial erleichtert. Die künftige Einzonung von Arbeitszonen wird mit der kommenden Richtplananpassung klar definiert.

Projektablauf und Mitwirkung
Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die Richtplananpassung 2022 in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltdepartement durchzuführen. Nach der behördlichen Mitwirkung wird die Bevölkerung ab Mitte 2022 eingeladen, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung zu äussern. Diese findet erstmals elektronisch statt. Mit der e-Mitwirkung kann der öffentliche Partizipationsprozess effizienter gestaltet werden. Die Online-Lösung unterstützt zudem die Vernehmlassenden beim Einreichen von Stellungnahmen.

Zeitgleich mit der öffentlichen Mitwirkung wird die Richtplananpassung 2022 dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Nach Auswertung der Vernehmlassungs- und Vorprüfungsergebnisse wird der angepasste Richtplan vom Regierungsrat voraussichtlich im vierten Quartal 2022 erlassen, dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet und anschliessend dem Bund zur Genehmigung eingereicht.

Was ist der Richtplan?
Der Richtplan ist das zentrale Führungs- und Steuerungsinstrument der Kantone. Er erlaubt es, Nutzungskonflikte früh zu erkennen sowie die räumliche Entwicklung vorausschauend zu lenken.

Im Richtplan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Dabei wahrt er den Handlungsspielraum der Planungsbehörden von Bund und Gemeinden.

Der Kanton nimmt in regelmässigen Zeitabständen Anpassungen am kantonalen Richtplan vor, um diesen aktuell zu halten. Letztmals wurde der kantonale Richtplan im Jahr 2018 angepasst. Dabei wurden insbesondere die kantonale Gesamtverkehrsstrategie sowie die Deponie- und Materialbewirtschaftung in den Richtplan integriert und aktualisiert.

Volkswirtschaftsdepartement

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, erreichbar: Montag, 7. Februar 2022, 10.30 – 11.30 Uhr, Telefon 041 819 18 00

 

 


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