Navigieren im Kanton Schwyz

Planungsgrundlage für das Mountainbiken im Kanton Schwyz

Potenziale ausschöpfen und Nutzungskonflikte vermeiden

(BD/i) Das Mountainbiken verfügt im Kanton Schwyz über ein grosses Potenzial. Ein Mountainbike-Konzept legt die Grundlagen für die langfristige Entwicklung. Es zeigt auf, welche Infrastrukturen notwendig und sinnvoll sind, aber auch, wie sich Nutzungskonflikte vermeiden lassen.

Der Langsamverkehr hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen und verfügt weiterhin über ein grosses Entwicklungspotenzial, insbesondere auch im Tourismus. Das kantonale Radroutenkonzept, die Gesamtverkehrssstrategie und das sich in Ausarbeitung befindliche Bundesgesetz über Velowege geben die Rahmenbedingungen dazu vor. Zudem enthält der kantonale Richtplan die Auflage, dass der Kanton ein attraktives Mountainbikenetz plant.

Langfristig ausgerichtete Grundsätze
Das von der Fachstelle Langsamverkehr erarbeitete Mountainbike-Konzept orientiert sich an langfristigen Grundsätzen und Massnahmen. Mit einem Zielbild 2040 zeigt es auf, wie sich das Mountainbiken im Kanton Schwyz entwickeln kann und welche Infrastrukturen dafür notwendig sind. Es berücksichtigt dabei räumliche, ökologische und wirtschaftliche Aspekte sowie die Koordination mit den Nachbarkantonen. 32 Grundsätze zeigen die Stossrichtungen auf, ohne dabei parzellenscharf oder grundeigentümerverbindlich zu sein. Die konkrete Umsetzung der Infrastruktur, deren Finanzierung und die Verantwortlichkeiten sind später in einer möglichen kantonalen Velogesetzgebung zu regeln.

Nutzungskonflikte vermeiden
Das Mountainbike-Konzept kann auf guten bestehende Grundlagen aufbauen. Der Kanton Schwyz verfügt im strassengebundenen Veloverkehr über rund 300 Kilometer signalisierte Freizeitrouten, gut 380 Kilometer offiziell signalisierte Mountainbike-Routen und 1700 Kilometer Wanderwege. Das Mountainbike-Konzept zeigt Möglichkeiten auf, wie die bestehende Infrastruktur zum Nutzen des Mountainbikens weiterentwickelt werden kann und gleichzeitig Nutzungskonflikte mit Wanderern, Bewirtschaftern und dem Natur- und Landschaftsschutz vermieden werden.

Planungsschritte aufgezeigt
Zur Veranschaulichung, wie das Mountainbike-Konzept konkret umgesetzt werden kann, werden Planungsbeispiele für die Realisierung von Mountainbike-Routen, -Pisten und -Anlagen aufgeführt. Ablaufschemata verdeutlichen die Planungsschritte, das Bewilligungsverfahren und die Zuständigkeiten.

Der Regierungsrat genehmigte das Konzept am 1. Februar 2022 mit dem Beschluss, das Mountainbike-Konzept in den kantonalen Richtplan im Bereich des Radverkehrs (Mountainbiken) aufzunehmen. Das Mountainbike-Konzept ist unter www.sz.ch/tiefbauamt/langsamverkehr veröffentlicht.

Baudepartement

Auskunft: Maurus Köchli, Leiter Fachstelle Langsamverkehr, Telefon 041 819 25 53


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