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Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Kanton Schwyz

Entwurf des öV-Grundangebots 2024–2027 geht in die Vernehmlassung

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Baudepartement ermächtigt, zum Entwurf das Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs für die Jahre 2024–2027 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die politischen Parteien, Behörden, Transportunternehmen, die interessierten Verbände und Organisationen haben die Möglichkeit, sich bis am 23. Mai 2022 zu den Planungen zu äussern. Das öV-Grundangebot 2024–2027 bringt einen deutlichen Angebotsausbau und damit weitere Verbesserungen im öffentlichen Verkehr. Dennoch kann der benötigte Finanzrahmen stabil gehalten werden.

Alle vier Jahre legt der Regierungsrat das öV-Grundangebot fest. Dieses ist gemäss Gesetz nach Anhören der Bezirke und Gemeinden durch den Kantonsrat zu genehmigen. Das zuständige Baudepartement hat nach einer ersten Anhörung der Bezirke und Gemeinden den Entwurf des öVGrundangebots 2024–2027 erarbeitet und legt diesen nun zur Stellungnahme vor.

Das öV-Grundangebot ist Grundlage und gleichzeitig Rahmen für die Bestellung des Angebots im öffentlichen Verkehr im Kanton Schwyz. Im öV-Grundangebot werden die abgeltungsberechtigten Regionalverkehrslinien, die Taktdichte jeder Linie, Entwicklungsfelder sowie der Finanzrahmen für die jährlichen Abgeltungen an die Transportunternehmen festgelegt.

Deutlicher Angebotsausbau
Das öV-Grundangebot 2024–2027 baut auf den bewährten und etablierten öV-Angeboten auf. Zusätzlich berücksichtigt es aber neue, sich verändernde Rahmenbedingungen und Entwicklungen. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich die Nachfrage im öV nach Abflauen der Corona-Pandemie erholen wird und aufgrund der Bevölkerungs-, Arbeitsplatz- und Mobilitätsentwicklung wieder ein jährliches Nachfragewachstum zu erwarten ist.

Das öV-Grundangebot 2024–2027 sieht die Umsetzung von 24 Massnahmen und Entwicklungsfeldern vor. Sie haben zum Ziel, den öffentlichen Verkehr im Kanton Schwyz noch attraktiver, effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Im Mittelpunkt des öV-Grundangebots 2024–2027 stehen:

  • ein Angebotsausbau beim Buskonzept in der March;
  • die Sicherstellung der Bahnerschliessung in der Obermarch;
  • die Einführung eines neuen Buskonzepts in Einsiedeln;
  • gezielte Angebotsausbauten in den Verkehrsregionen Innerschwyz und Küssnacht;
  • der öVAnschluss für die kantonalen Entwicklungsschwerpunkte (ESP);
  • Entwicklungsfelder für die Bereiche Nachtangebot, Umwelt, Wettbewerb und Innovation.

Abstimmung von Raumplanung und Verkehr
Die Abstimmung zwischen der Raum- und der Verkehrsplanung erhält laufend mehr Bedeutung. Der Kanton will das Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum schwergewichtig auf ausgesuchte, geeignete Standorte lenken (kantonale ESP). Das öV-Grundangebot 2024–2027 berücksichtigt diese Entwicklung. Der öV wird zukünftig das erwartete Nachfragepotenzial bei den kantonalen ESP abholen, das Gesamtverkehrssystem stärken und mit seinem Angebot zur Standortattraktivität der ESP beitragen.

Stabiler Finanzrahmen
Der Finanzrahmen des öV-Grundangebots 2024–2027 bleibt erfreulicherweise stabil. Im Mittel sind pro Jahr 31.2 Mio. Franken an Abgeltungen budgetiert. Obschon im öV-Grundangebot 2024–2027 deutliche Angebotsausbauten enthalten sind, liegt der budgetierte mittlere Abgeltungsaufwand 1.4 Mio. Franken tiefer als im Budget des laufenden öV-Grundangebots 2020–2023.

Im November 2022 vor dem Kantonsrat
Nach Abschluss der Vernehmlassung wird der Regierungsrat das öV-Grundangebot 2024–2027 überprüfen und im August 2022 definitiv verabschieden. Es wird anschliessend zur Beratung und Genehmigung an den Kantonsrat überwiesen. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im November 2022 über die Vorlage entscheiden.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter www.sz.ch/vernehmlassung

Staatskanzlei
Information

Auskunft: André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Telefon 041 819 25 00


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