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Verabreichung abgelaufener Covid-19-Impfdosen in Arztpraxis

Nachimpfungen und Zertifikatsbereinigungen abgeschlossen

(AGS/i) 46 Patientinnen und Patienten der Arztpraxis von S.N. in Ibach (SZ) wurden wegen ungenügendem Impfschutz zur Nachimpfung aufgeboten. Die Arztpraxis ist weiterhin geschlossen. Wer Patientenakten benötigt, hat diese bei der Ärztin einzufordern.

Mit Medienmitteilungen vom 23. und 28. Dezember 2021 und einem persönlichen Schreiben vom 27. Dezember 2021 informierte das Amt für Gesundheit und Soziales (AGS) die Patientinnen und Patienten der Arztpraxis von S.N. in Ibach (SZ) über die mutmassliche Verabreichung von abgelaufenem Impfstoff sowie den Widerruf der durch S.N. ausgestellten Zertifikate für Geimpfte und Genesene. Daraufhin meldeten sich insgesamt 202 Personen. 197 Personen registrierten sich betreffend Covid-Impfung, bei den übrigen handelte es sich um Genesenenzertifikate, die durch die Arztpraxis ausgestellt worden waren. 

Nachimpfungen und Zertifikatsbereinigungen
Aufgrund der Rückmeldung des Herstellers Moderna wurden die Personen identifiziert, bei welchen der volle Impfschutz nicht mehr gegeben war. Total wurde 46 Personen eine Nachimpfung empfohlen. Diese Nachimpfungen fanden im Impfzentrum des Spitals Schwyz statt und konnten noch im Januar abgeschlossen werden. Zwei Personen, die keine Nachimpfung wünschten, erhielten aufgrund eines positiven Antikörpertests ein Covid-Zertifikat. Alle übrigen Impf- wie auch Genesenenzertifikate konnten überprüft werden.

Patientenakten
Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht, die Herausgabe seiner Patientenakten zu verlangen. Die Aufbewahrungspflicht der Akten und die Pflicht zu deren Herausgabe liegt bei der Ärztin. Es wird empfohlen, die Herausgabe der Akten auf schriftlichem Weg (eingeschrieben) einzufordern. Sollte dies erfolglos bleiben, gibt es die Möglichkeit, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen (z.B. über eine Rechtsschutzversicherung). Das AGS ist nicht im Besitz von Patientenakten.

Hotline für Betroffene
Die Hotline unter der Nummer 041 819 19 99 wird per 23. Februar 2022 eingestellt werden. Danach steht die Impf-Infoline des Kantons Schwyz unter der Nummer 041 819 15 95 für Auskünfte zur Verfügung.

Amt für Gesundheit und Soziales

Auskunft: Regula Willi-Hangartner, Kantonsapothekerin, Tel. 041 819 13 65, erreichbar: Montag, 21. Februar 2022, 10.30-11.30 Uhr


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