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Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung

Baukontrollen 2021 bei Mobilfunkanlagen

(AfU/i) Seit 2011 führt das Amt für Umwelt und Energie (AfU) stichprobenweise Baukontrollen bei Mobilfunkanlagen durch. Die Kontrollen erfolgen jeweils durch unabhängige Messfirmen. Die Messresultate fielen im letzten Jahr bei zwei von drei Mobilfunkbetreibern sehr gut aus.

156 Mobilfunkstandorte im Kanton Schwyz
Aktuell betreiben die drei kommerziellen Mobilfunkanbieter Salt, Sunrise und Swisscom im Kanton Schwyz 205 Mobilfunkanlagen. Diese 205 Anlagen verteilen sich auf 156 Standorte, da einige Standorte gemeinsam von mehreren Betreibern genutzt werden. 2021 wurden von diesen 156 Standorten 15 Anlagen einer Baukontrolle unterzogen. Im laufenden Jahr werden 25 Anlagen kontrolliert.

Kontrolle der Baubewilligungen
Mobilfunkanlagen können nur dann bewilligt werden, wenn nachgewiesen ist, dass in den umliegenden Wohn- und Arbeitsräumen die vorsorglichen Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung eingehalten werden. Als wesentlicher Bestandteil von Bewilligungsgesuchen für Mobilfunkanlagen reichen die Mobilfunkanbieter deshalb jeweils Berechnungen der Auswirkungen (Immissionen) der gesendeten elektromagnetischen Strahlung auf die umliegenden Gebäude ein. Diese Berechnungen sind nur dann korrekt, wenn die Antennen auch wie im Baubewilligungsgesuch ausgewiesen, installiert werden. Seit 2011 lässt das AfU durch Fachfirmen Stichproben bei neu erstellten oder baulich geänderten Mobilfunkanlagen durchführen. Dabei wird geprüft, ob die Ausrichtungen und Höhen der installierten Antennen mit den erteilten Baubewilligungen übereinstimmen.

Eine Abweichung mehr als im Jahr zuvor
Wie bereits 2020 resultierte auch 2021 aus der Baukontrolle der Mobilfunkantennen ein erfreuliches Ergebnis. Der erste Betreiber wies eine und der zweite Betreiber zwei geringfügige Abweichungen auf. Beim dritten Betreiber zeigte sich mit vier Abweichungen allerdings ein durchzogenes Bild. Es kann jedoch festgehalten werden, dass die Abweichungen, wie bereits in den Vorjahren, geringfügig waren und keinen nennenswerten Einfluss auf die Strahlungsimmissionen in den umgebenden Gebäuden hatten. Das AfU hat die betroffenen Netzbetreiber aufgefordert, die Abweichungen zu korrigieren, was in den meisten Fällen bereits passiert ist. Bei den Anlagen mit Abweichungen wurden die angefallenen Kontrollkosten den Betreibern verrechnet.

Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen über Mobilfunkanlagen finden Sie hier. Die Situation bezüglich Elektrosmog in der Zentralschweiz ist unter www.e-smogmessung.ch ersichtlich.

Umweltdepartement

Auskunft: Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, Telefon 041 819 20 03 (erreichbar: 10.00 – 11.30 Uhr)


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