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Erziehungsrat pocht auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Problematische Entwicklungen im Bereich der privaten Volksschulen

(ER/i) Der Erziehungsrat hat im Rahmen seiner letzten Sitzung von den Resultaten der zweiten Zwischenevaluation zur Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 im Kanton Schwyz Kenntnis genommen. Der von der Pädagogischen Hochschule Graubünden (phGR) verfasste Bericht attestiert den Schwyzer Schulen diesbezüglich einen guten Entwicklungsstand.
Eher zu Besorgnis Anlass gibt der Anstoss vereinzelter Gruppierungen, als private Volksschulen aufzutreten, dabei jedoch mit zweifelhaften pädagogischen Konzepten agieren oder gesetzliche Bestimmungen missachten. Der Erziehungsrat hat das Bildungsdepartement beauftragt, dagegen entschieden vorzugehen.

Der Lehrplan 21 wird im Kanton Schwyz seit dem Schuljahr 2017/18 eingeführt, bzw. umgesetzt. Für die Umsetzungsphase steht den Schulen ein Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung.  Über die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 im Kanton Schwyz wird eine Gesamtschau erstellt. Diese Gesamtschau beinhaltet ein laufendes Monitoring, eine Dokumentenanalyse und eine Evaluation durch die phGR.
Im zweiten Zwischenbericht zur externen Evaluation liegt der Fokus auf der Umsetzung der Kompetenzorientierung. Der Bericht attestiert den Schulen insgesamt einen guten Entwicklungsstand und liefert gute Hinweise zur weiteren Prozessgestaltung in den Schulen. Damit soll es möglich werden, die Umsetzung bis Ende Schuljahr 2022/23 (bzw. 2023/24 für die Sekundarstufe I) erfolgreich abzuschliessen.

Private Volksschulen im Fokus
Mit einer gewissen Besorgnis hat der Erziehungsrat von der Entwicklung im Bereich der privaten Volksschulen Kenntnis genommen. Im Nachgang zur Corona-Pandemie bzw. deren Auswirkungen auf die Schulen versuchen einzelne Gruppierungen, kurzfristig neue private Volksschulen zu eröffnen, deren ideologischer Hintergrund bzw. deren pädagogisches Konzept zumindest zweifelhaft erscheinen. Im Falle einer bestimmten Vereinigung wurde der Erziehungsrat gar vor vollendete Tatsachen gestellt, hat diese doch ohne jegliches vorgängiges Gesuchs- bzw. Bewilligungsverfahren ihren Betrieb als private Volksschule aufgenommen.

Der Erziehungsrat hat das Bildungsdepartement in diesem Zusammenhang aufgefordert, mit aller Klarheit auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäss den Weisungen zur Führung von privaten Volksschulen (SRSZ 618.111) zu pochen, bzw. die nötigen Abklärungen dazu bei den vorliegenden Gesuchen weiterhin mit grösster Sorgfalt vorzunehmen. Was die ohne Bewilligung betriebene private Volksschule betrifft, so wurde diese unter Androhung einer Busse umgehend abgemahnt und zur unverzüglichen Einstellung des Betriebs aufgefordert.

Erziehungsrat
Information

Auskunft: Regierungsrat Michael Stähli, Präsident, Tel. 041 819 19 15


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