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Vorberatung Pensionskassengesetz und Personal- und Besoldungsgesetz

Staatswirtschaftskommission unterstützt Teilrevisionen

(KR/i) Die Staatswirtschaftskommission des Kantonsrats unterstützt grundsätzlich die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Neuerungen des Pensionskassengesetzes und des Personal- und Besoldungsgesetzes. Einzelne Änderungen werden dem Kantonsrat vorgeschlagen.

Das Personal- und Besoldungsgesetz des Kantons ist in die Jahre gekommen. Der Präsident der Staatwirtschaftskommission Fredi Kälin hält fest, dass Handlungsbedarf besteht, den technologischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen Rechnung zu tragen.

Dienstaltersgeschenk erst nach 10 Jahren
Die Staatswirtschaftskommission unterstützt die von der Regierung ausgearbeiteten Anpassungen. Als einzige Änderung wird dem Kantonsrat vorgeschlagen, auf die Einführung eines Dienstaltersgeschenks nach fünf Jahren zu verzichten. Die Mitarbeiter sollen wie bisher erst nach 10 Jahren Anrecht darauf haben. Die Kernpunkte der Vorlage, namentlich die Vereinfachung des Lohnsystems, die fünfte Ferienwoche und die Flexibilisierung des Altersrücktritts werden durch die Kommission unterstützt.

Einschneidender sind die Änderungen beim Pensionskassengesetz. Aufgrund anhaltend niedriger Zinsen und der steigenden Lebenserwartung nimmt der finanzielle Druck auf Vorsorgeeinrichtungen zu. «Anpassungen sind unumgänglich», hält der Präsident fest. «Nur so können wir die finanzielle Situation der Pensionskasse langfristig stabilisieren». Dafür braucht es zusätzliche Mittel bei einem gleichzeitigen Leistungsabbau für einige Jahrgänge. Im Rahmen der vorgesehenen Lösung tragen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Pensionskasse ihren Teil zur Lösung bei.

Höhere Mitbeteiligung der Arbeitnehmer gefordert
Die Reduktion des Umwandlungssatzes von 6% auf 5% wird von der Kommission zwar als grosser Einschnitt aber als nötig beurteilt. Die Lastenverteilung bei der Ausfinanzierung der zusätzlichen Mittel beurteilt eine knappe Mehrheit der Kommission aber als unausgewogen. Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge sollen bei 1.5% statt 2% festgesetzt werden.

Die Beratung der beiden Vorlagen ist an der Kantonsratssitzung vom Mai vorgesehen.

Kantonsrat
Die Staatswirtschaftskommission

Kontakt für Rückfragen: Kommissionspräsident KR Fredi Kälin, Tel. 078 666 34 28


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