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Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)»

Regierungsrat überweist Bericht und Antrag/Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Am 5. Juli 2021 hat ein Initiativkomitee unter dem Titel «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» eine ausformulierte Gesetzesinitiative eingereicht, die verlangt, dass zukünftig den Stimmberechtigten nur noch ein einziger Wahlzettel mit allen gültig vorgeschlagenen Personen zugestellt werde. Auf diesem Wahlzettel sollen die kandidierenden Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden und die Stimmberechtigten sollen ihre Stimme durch Ankreuzen der von ihnen bevorzugten Personen abgeben. Gleichzeitig soll das absolute Mehr anders berechnet werden. Die anvisierte Neuregelung soll für alle Majorzwahlen in Kanton, Bezirken und Gemeinden gelten. Wenngleich der Regierungsrat die allgemeine Stossrichtung der Initianten unterstützt, lehnt er die Initiative ab und stellt ihr einen Gegenvorschlag gegenüber.

Ablehnung der Initiative
Bei den Ständeratswahlen vom 20. Oktober 2019 wurde auf dem offiziellen Wahlvorschlag der SP auch der Kandidat der CVP aufgeführt. Sodann reichten die beiden Parteien SVP und FDP.Die Liberalen für die letzten Regierungsratswahlen vom 22. März 2020 je einen gemeinsamen Wahlvorschlag ein. Auf beiden Wahlzetteln waren jeweils die Kandidaten der anderen Partei aufgeführt. Dieses rechtlich zulässige Vorgehen führte zur Einreichung der Motion M 5/20 «Demokratie statt Päcklipolitik – Änderung des Wahlgesetzes für einen echten Majorz». Der Kantonsrat wandelte die Motion in ein Postulat um und erklärte es erheblich. Im Juli 2021 wurde sodann die besagte Volksinitiative unter dem Titel «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» eingereicht, die verlangt, dass zukünftig den Stimmberechtigten nur noch ein einziger Wahlzettel mit allen gültig vorgeschlagenen Personen zugestellt werde. Auf diesem Wahlzettel sollen die kandidierenden Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden und die Stimmberechtigten sollen ihre Stimme durch Ankreuzen der von ihnen bevorzugten Personen abgeben. Der Initiativtext folgt damit grundsätzlich dem Majorzwahlverfahren des Kantons St. Gallen.

Im Rahmen der Beratung der Initiative kann nur dieses Modell angenommen oder verworfen werden, d. h. der Kantonsrat kann die Initiative annehmen oder ablehnen. Damit im Sinne der Erheblicherklärung des Postulats die Diskussion um die verschiedenen Ausgestaltungen der Wahlunterlagen und Wahlzettel breit geführt werden kann, unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag. Im Rahmen eines Gegenvorschlages können mehrere Modelle geprüft werden und der Kantonsrat kann beim Gegenvorschlag Änderungen vornehmen, was ihm beim Initiativtext verwehrt ist. Nicht zuletzt sieht die Initiative eine Rückkehr zur früheren Berechnung des absoluten Mehrs vor (inklusive der leeren und ungültigen Stimmen), welche der Regierungsrat ablehnt, weil diese Berechnungsmethode zu einem höheren absoluten Mehr und damit in Kanton, Bezirken und Gemeinden zu mehr zweiten Wahlgängen führen würde, was mit zusätzlichem Aufwand und einer erschwerten Kandidatensuche verbunden wäre; dies bildete denn seinerzeit im Jahre 2006 gerade auch den Grund für die Anpassung des absoluten Mehrs auf die heutige Regelung.

Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag beinhaltet zum einen die Beibehaltung der heutigen Regelung zum absoluten Mehr, zum anderen sollen künftig alle auf einem Wahlvorschlag gültig vorgeschlagenen Personen auf einem einzigen Wahlzettel aufgeführt werden. Die Reihenfolge der Personen erfolgt alphabetisch nach dem Familiennamen, wobei zuerst die bisherigen Amtsinhaber und dann die neuen Kandidaten aufgeführt werden. Zusätzliche leere Linien sind nicht erforderlich, da wegen der Transparenzvorschriften nur noch gültig vorgeschlagene Personen gewählt werden können. Die Stimmberechtigten erhalten also zusammen mit ihrem Stimmrechtsausweis für jede Wahl nur noch einen einzigen Wahlzettel, auf dem alle kandidierenden Personen aufgeführt sind. Sie üben ihr Stimmrecht durch ein anwenderfreundliches Ankreuzen der von ihnen bevorzugten Personen aus. Dem zentralen Anliegen der Initianten wird dadurch entsprochen, sog. «Päckli» werden nicht mehr möglich sein. Schliesslich sollen gemäss dem Gegenvorschlag stille Wahlen neu bereits im ersten Wahlgang zulässig sein, dies jedoch nur bei Ersatzwahlen.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat entsprechend, die Majorzinitiative für gültig zu erklären, sie jedoch abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht sowie Vorlage 1 und Vorlage 2 an den Kantonsrat


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