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Kostenpflichtige zweite Auffrischimpfung in den Impfzentren der Spitäler

(DI/i) Ab sofort können sich Personen, die für das Reisen eine zweite Covid-19 Auffrischimpfung benötigen, anmelden. Die Impfung kostet 60 Franken und muss direkt vor Ort bezahlt werden. Zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Auffrischimpfung länger als vier Monate her ist. Das zusätzliche Impfangebot richtet sich an Reisende, welche für die Einreise in bestimmte Länder ein aktuelles Covid-Zertifikat benötigen. Gemäss Einschätzung der EKIF ist aus medizinischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine erneute Auffrischimpfung notwendig.

Vollständig immunisierte Personen (drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Infektion) sind nach wie vor sehr gut vor schweren Covid-19-Erkrankungen geschützt. Aktuell ist aus medizinischer Sicht ausser für Personen mit einem sehr geschwächten Immunsystem gemäss Einschätzung der eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) darum keine zweite Auffrischimpfung empfohlen. Für Reisen ins Ausland kann aber eine weitere Auffrischimpfung vorgeschrieben sein. Dafür schafft der Kanton Schwyz an den drei Akutspitälern die Möglichkeit, diese zweite Auffrischimpfung zu erhalten. Dabei handelt es sich um medizinisch nicht indizierte Impfungen für Personen ab 12 Jahren.

Kostenpflichtige Impfung nach Anmeldung
Ab sofort bieten die drei Spitäler Schwyz, Einsiedeln und Lachen diese sogenannten «Reiseimpfungen» an. Die Registrierung erfolgt online über die Homepage des Kantons unter www.sz.ch/corona-impfen-registrierung. Genaue Informationen zu den Öffnungszeiten können den Homepages der Spitäler entnommen werden. Die Impfung kostet 60 Franken und muss vor Ort direkt von der impfwilligen Person bezahlt werden.

Nach wie vor kostenlos bleiben alle medizinisch indizierten Impfungen, wozu die Grundimmunisierung (erste und zweite Impfung), die erste Auffrischimpfung sowie zusätzliche Impfungen für schwer immungeschwächte Personen gemäss den fachlichen Empfehlungen von EKIF und BAG gehören.

Keine Impfempfehlung für breite Bevölkerung
Da die zweite Auffrischimpfung ausserhalb der Empfehlung durch die EKIF und der Swissmedic-Zulassung verabreicht wird, handelt es sich um einen «Off-Label-Use». Daher werden alle impfwilligen Personen vor der Impfung auf diese Punkte aufmerksam gemacht und müssen vor Ort eine Einverständniserklärung unterschreiben.

Department des Innern

Auskunft: Dr. pharm. Regula Willi, Kantonsapothekerin, Tel. 041 819 13 65, erreichbar Dienstag. 28. Juni 2022, 10.30 – 11.30 Uhr


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