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Littering ist illegale Abfallentsorgung und damit strafbar

(AfU/i) Mit den wärmeren Temperaturen geniessen wieder mehr Leute den Aufenthalt im Freien. Damit nimmt auch das Littering, also das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen zu. Littering ist jedoch nichts anderes als illegale Abfallentsorgung und damit strafbar.

Die Ursachen von Littering sind vielfältig. Dazu gehören beispielsweise Konsum- und Ernährungsgewohnheiten, Mobilität und Freizeitverhalten sowie die fehlende Wertschätzung für bzw. die mangelnde emotionale Verbundenheit zu öffentlichen Räumen wie auch Bequemlichkeit und Ignoranz. Am häufigsten in die Umwelt gelittert werden Zigarettenstummel und Verpackungen. Littering ist ein gesellschaftliches Problem und lässt sich nur im Verbund mit allen Beteiligten lösen. Häufig finden sich mit Abfällen übersäte Stellen an Grillplätzen, Parkplätzen, See- und Flussufern, Badewiesen, zentralen Plätzen und in der Umgebung von Take-away-Verpflegungsstellen. Aber auch entlang von Strassen, im öffentlichen Verkehr und dessen Haltestellen, auf Schularealen sowie bei Veranstaltungen.

Die litteringbedingten Reinigungen im öffentlichen Raum sind sehr aufwändig und die jährlichen Kosten dafür betragen nach Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) rund 200 Millionen Franken. Dabei sind die Kosten, welche der Landwirtschaft entstehen, noch nicht berücksichtigt. Dort führen die Abfälle ebenfalls zu einem grossen Aufwand der Bewirtschafter und nicht selten zu Verletzungen der Tiere. Letztere fressen beispielsweise durch das Mähen zerkleinerte Abfälle, wodurch ernsthafte Erkrankungen entstehen können. Gemäss einer Studie der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) aus dem Jahr 2019 gelangen trotz Reinigungsarbeiten jedes Jahr etwa 2700 Tonnen Kunststoffe (z. B. Verpackungen, Plastiksäcke, Getränkeflaschen) in der Schweiz durch Littering in die Umwelt.

Erfahrungen aus der Praxis und Wissenschaft zeigen, dass Massnahmen gegen Littering an die lokalen Umstände der entsprechenden Räume angepasst sein müssen. Es ist kein Patentrezept ersichtlich, welches eine rasche Verbesserung verspricht. Das Vorgehen gegen Littering ist eine Aufgabe, die auf mehreren Ebenen ansetzen muss und am besten über eine ausgewogene Mischung von verschiedenen
Massnahmen (laufende Informationen, sofortige Reinigung von betroffenen Plätzen, Aktionen und Kampagnen usw.) verfügt. Im Vordergrund stehen in jedem Falle Informations- und Sensiblisierungskampagnen, beispielsweise in Schulen und im öffentlichen Raum. Eine umfangreiche Übersicht von möglichen Massnahmen und Projekten bietet die Plattform «Littering Toolbox» (www.littering-toolbox.ch) des BAFU in Zusammenarbeit mit den kantonalen Umweltämtern und anderen sowie die Internetseite der Interessengemeinschaft saubere Umwelt (IGSU, www.igsu.ch).

Neben der Prävention und Sensibilisierung steht im Kanton Schwyz auch das Mittel der Littering-Bussen zur Verfügung, denn Littering ist letztlich eine Form der illegalen Abfallentsorgung. So beträgt eine Busse innerhalb von bewohntem Gebiet Fr. 80.-- und in der Natur und Landschaft Fr. 250.--. Neben der Polizei können auch die Kontrollorgane von Forst-, Natur-, Jagd- und Fischereiaufsicht entsprechende Bussen aussprechen.

Bereits mit der Abfallplanung 2013 hat der Regierungsrat Massnahmen gegen Littering beschlossen. Abfallzweckverbände, Gemeinden und Bezirke sowie das Amt für Umwelt und Energie haben den Auftrag, die Bevölkerung zu informieren und zu sensibilisieren sowie Aktionen gegen Littering zu unterstützen.

Umweltdepartement

Auskunft: Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, Telefon 041 819 20 03 (erreichbar: 10.00 - 11.30 Uhr)


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