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Teilrevision des Volksschulgesetzes

Regierungsrat verabschiedet Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(StK/i) Der Regierungsrat hat nach erfolgter, vornehmlich zustimmender Vernehmlassung Bericht und Vorlage zur Teilrevision des Volksschulgesetzes (VSG) zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Damit wird das in die Jahre gekommene Gesetz aktualisiert und eine Weiterentwicklung der Sekundarstufe I bzw. eine neue Aufgabenverteilung im Rahmen der geleiteten Volksschulen (GELVOS) möglich gemacht.

Das aktuell geltende Volksschulgesetz ist seit dem 1. August 2006 in Kraft. Seiher hat sich die Schullandschaft weiterentwickelt und in diversen Bereichen verändert. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision soll das Volksschulgesetz an die veränderten Gegebenheiten angepasst werden und die künftige Schulentwicklung vor Ort begünstigen.

Im Rahmen der breit geführten Vernehmlassung gingen insgesamt 55 Stellungnahmen ein; die Mehrheit davon äusserte sich zustimmend zur Teilrevision. Folgende Punkte wurden u.a. aufgrund der Vernehmlassung für Bericht und Vorlage nochmals überarbeitet:

  • Explizite Nennung des Grundsatzes der integrativen Schule
  • Verfahren für lokale Schulentwicklungsprojekte präzisiert
  • Bilinguale Klassen werden explizit als besondere Klassen im VSG erwähnt
  • Verbindliche Regelung der Kostenübernahme im Bereich Heilpädagogische Früherziehung durch den Kanton
  • Schulärztliche Untersuchungen werden explizit als freiwillig deklariert
  • Schulleitungen werden ebenfalls als Leistungsempfänger des Schulsozialdienstes genannt

Weiterentwicklung der Sekundarstufe I und von GELVOS
Die Teilrevision nimmt weiter auch das Anliegen des Erziehungsrates sowie des Postulats P 20/19 auf, Massnahmen zur Förderung der Weiterentwicklung der Sekundarstufe I aufzuzeigen. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision erhalten die Bezirke einen grösseren Spielraum, um die auf ihre Verhältnisse passende Organisationsform festlegen zu können. Ebenso wird die Kompetenzordnung aufgrund der gemachten Erfahrungen mit GELVOS angepasst und operative Aufgaben werden vermehrt der Schulleitung zugewiesen. Mit der Vorlage wird zudem auch der Auftrag der erheblich erklärten Motion M 4/20 umgesetzt, welche auf der Sekundarstufe I die Einführung eines variablen innerkantonalen Schulgeldes verlangt hat.

Die Beratung der Teilrevision im Kantonsrat erfolgt voraussichtlich im vierten Quartal 2022. 

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Landesstatthalter Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Tel. 041 819 19 15


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