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Einführung des Weinqualitätslabels "AOC Zürichsee"

Änderung der Verordnung über den Weinbau

Schwyz, 2. Juni 2016

Einführung des Weinqualitätslabels "AOC Zürichsee"

Änderung der Verordnung über den Weinbau

 

(Stk/i) Der Regierungsrat führt ein Weinqualitätslabel „AOC Zürichsee“ ein und vereinbart zusammen mit dem Kanton Zürich ein entsprechendes Reglement für die weinspezifischen Mindestanforderungen. Dafür bedurfte es einer Änderung der Verordnung über den Weinbau.

Die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (KUB) oder Appellation d’Origine Controlée (AOC) wurde in der Schweiz eingeführt, um sich von landläufigen Produkten abzuheben und eine nachhaltige Qualitätsverbesserung der produzierten Waren zu erreichen. Bei Weinen gilt in der Schweiz eine Qualitätspyramide. Für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung gelten die strengsten Regeln, gefolgt von den Landweinen und den Tafelweinen.

Der Kanton Zürich hat im Jahre 2012 die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „AOC Zürichsee“ reserviert. Diese Bezeichnung durfte bis anhin ausschliesslich für Weine aus dem Kanton Zürich verwendet werden. Der Kanton Zürich hat aber den Zürichsee-Anrainer-Kantonen St. Gallen und Schwyz schon damals zugesichert, dass sie sich der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „AOC Zürichsee“ anschliessen können, wenn dadurch die entstehende gemeinsame Ursprungsbezeichnung denselben Anforderungen unterliegt. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich hat der Kanton Schwyz auf Wunsch der Ausserschwyzer Weinbauern ein entsprechendes Reglement erlassen. Gleichzeitig war die Änderung der Verordnung über den Weinbau nötig, da zur bestehenden Ursprungsbezeichnung “AOC Schwyz“, die neue Bezeichnung „AOC Zürichsee“ hinzugefügt wurde.

Diese Massnahme ermöglicht den Weinbauern, eine grössere Wertschöpfung zu erzielen. Die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „AOC Zürichsee“ gewährt dem Wein einen besseren Schutz im immer stärker werdenden Wettbewerb. Der Konsument solcher Weine hat schliesslich Gewähr für die ausgezeichnete Qualität dieser Weine. Indirekt kann sich dadurch auch die Gegend als Tourismusziel und Kulturplatz besser vermarkten.

Die Änderungen treten auf den 3. Juni 2016 in Kraft.

Staatskanzlei
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