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Anpassungen am Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs 2024–2027

Entwurf des öV-Nachtangebots geht in die Vernehmlassung

(Stk/i) Das Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs für die Jahre 2024–2027 soll in zwei Punkten angepasst werden. Einserseits soll dieses in seiner Geltungsdauer um ein Jahr verlängert werden, andererseits soll ab 2025 ein Nachtangebot aufgenommen werden. Der Regierungsrat hat das Baudepartement ermächtigt, zu den geplanten Anpassungen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Verlängerung des öV-Grundangebots 2024–2027 bis 2028
Der Bund harmonisiert 2024 seine Finanzierungsinstrumente, um die Abläufe bei der Bestellung des regionalen Personenverkehrs (RPV) zu optimieren. Durch diese Harmonisierung stimmen seine Finanzierungsperioden zeitlich nicht mehr mit der Laufzeit des kantonalen öV-Grundangebots überein. Der Regierungsrat sieht deshalb vor, das öV-Grundangebot 2024-2027 um ein Jahr bis 2028 zu verlängern, um die Abläufe zwischen Bund und Kanton wieder zu synchronisieren.

Aufnahme eines Nachtangebots in das öV-Grundangebot ab 2025
Der Regierungsrat wurde mit einem Postulat beauftragt, im Rahmen des öV-Grundangebots 2024–2027 einen Bericht zur Aufnahme eines Nachtangebots in das öV-Grundangebot zu erarbeiten und dem Kantonsrat im Jahr 2023 zusammen mit dem daraus resultierenden Antrag auf Anpassung des öV-Grundangebots 2024–2027 vorzulegen. Das nunmehr erarbeitete Nachtangebot sieht in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie an allgemeinen Feiertagen für die Bewohner im Kanton Schwyz Heimreiseverbindungen ab Luzern in den inneren Kantonsteil und ab Zürich in den inneren und äusseren Kantonsteil sowie nach Einsiedeln vor. Das Konzept baut auf den bestehenden Nachtangeboten auf, ergänzt diese und passt sie wo notwendig an. Der Schwerpunkt des Nachtangebots liegt in den Hauptkorridoren. Im Hinblick auf einen verhältnismässigen Mitteleinsatz basiert das erarbeitete Konzept auf einem Angebot mit Bussen.

Im November 2023 vor dem Kantonsrat
Die politischen Parteien, Behörden, Transportunternehmen, interessierten Verbände und Organisationen haben die Möglichkeit, sich bis am 19. Juni 2023 zu den Anpassungen zu äussern. Nach Durchführung und Auswertung der Vernehmlassung wird der Regierungsrat die Anpassungen im öV-Grundangebot 2024–2027 definitiv verabschieden und zur Beratung und Genehmigung an den Kantonsrat überwiesen. Dieser wird voraussichtlich im November 2023 über die Anpassungen des öV-Grundangebots entscheiden.

Staatskanzlei

Dokumentation: Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter www.sz.ch/vernehmlassung

Auskunft: Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Telefon 041 819 25 00


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