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Rechtsgrundlage für Livestream, höhere Fraktionsbeiträge und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen

Vernehmlassung zur Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates

(Stk/i) Der Kantonsrat hat den Regierungsrat mit einer Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates beauftragt. Es soll eine Rechtsgrundlage für den Betrieb eines Livestreams aus den Kantonsratssitzungen geschaffen werden. Zudem sollen die Fraktionsbeiträge erhöht und die Handlungsfähigkeit des Kantonsrates in ausserordentlichen Lagen verbessert werden. Der Regierungsrat legt nun den entsprechenden Vernehmlassungsentwurf vor, wobei aus seiner Sicht die Einführung des Livestreams und die deutliche Erhöhung der Fraktionsbeiträge abzulehnen sind.

Mit drei erheblich erklärten Vorstössen hat der Kantonsrat den Regierungsrat mit einer Revision der Geschäftsordnung des Kantonsrates beauftragt. Damit der Kantonsrat in ausserordentlichen Lagen handlungsfähig bleibt, soll die Ratsleitung die Kompetenz erhalten, von der Geschäftsordnung abweichende Massnahmen für die Aufrechterhaltung des Ratsbetriebes anzuordnen. Mögliche Massnahmen können beispielsweise Zugangsbeschränkungen für Besucher oder das Anordnen von Schutzmassnahmen sein. Unzulässig bleiben Massnahmen, welche beispielsweise die Teilnahme an den Kantonsrats- oder Kommissionssitzungen einzelner Mitglieder des Kantonsrates oder des Regierungsrates verhindern.

Damit die Kantonsratssitzungen via Livestream übertragen werden können, soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Aufnahmen sollen via Internet übertragen werden und für fünf Jahre einsehbar bleiben. Nicht öffentliche Verhandlungen sollen auch zukünftig nicht übertragen werden. Weil der Regierungsrat befürchtet, dass die Einführung des Livestreams einer effizienten Debatte im Rat abträglich ist und die Lösungsfindung dadurch leiden könnte, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat jedoch, die entsprechende Revisionsbestimmung abzulehnen. Weiter sollen die Beiträge an die Fraktionen deutlich erhöht werden. Die Grundbeiträge pro Fraktion sollen von Fr. 4000.-- auf neu Fr. 10 000.-- und der Beitrag pro Fraktionsmitglied von Fr. 200.-- auf Fr. 1500.-- erhöht werden, dies mit dem Ziel, dass die von den Bankräten an ihre Fraktionen bisher geleisteten Mandatsbeiträge im Gegenzug abgeschafft werden können. Der Regierungsrat lehnt diese Verlagerung mit der daraus resultierenden Erhöhung der Fraktionskosten zulasten der Staatskasse von bisher Fr. 40 000.-- auf Fr. 200 000.-- pro Jahr ab.

Auf expliziten Wunsch der Ratsleitung hat der Regierungsrat die Vernehmlassungsfrist auf bloss einen Monat angesetzt. Weil sich die Änderungen auf den innerbetrieblichen Bereich des Kantonsrates beschränken, richtet sich die Vernehmlassung primär an die Fraktionsparteien. Die Vernehmlassung dauert bis 7. Mai 2023.

Staatskanzlei

Dokumentation: Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter www.sz.ch/vernehmlassung

Auskunft: Landammann André Rüegsegger, 041 819 25 00


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