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Bedarfsplanung Langzeitpflege 2023–2045

Verknappung der stationären Pflegebetten absehbar

(DI/i) Der Regierungsrat hat die Bedarfsplanung Langzeitpflege für die Jahre 2023–2045 überarbeitet. Die Resultate zeigen, dass der kantonsweite Bedarf an stationären Pflegebetten ab 2031 nicht mehr gedeckt sein wird. Der Trend zu weniger oder späteren Pflegeheim-Eintritten hat sich fortgesetzt. Er kompensiert aber das demografiebedingte Wachstum nicht vollständig. Vor allem die Regionen Einsiedeln, March und Oberer Vierwaldstättersee sind davon betroffen.

Der Regierungsrat setzt sich alle paar Jahre mit der Bedarfsplanung im Bereich Alter auseinander und passt diese den laufenden Entwicklungen an. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Anpassungen in der Angebotslandschaft ist eine Überarbeitung der Bedarfsplanung angezeigt. Die Prognosen der demographischen Entwicklung zeigen, dass im Jahr 2045 gut zweieinhalb Mal so viele Menschen mit Alter 80+ im Kanton Schwyz leben werden wie heute. Gleichzeitig ist erkennbar, dass sich die Bedürfnisse der alternden Bevölkerung verändern und der Trend zum längeren Aufenthalt zu Hause anhält. Dies hat zur Folge, dass der ambulante Bereich der Pflege und Betreuung weiterhin wächst und dass trotz steigender Anzahl Betagter anteilsmässig weniger stationäre Pflegebetten benötigt werden.

Bandbreite für den Bedarf stationärer Pflegebetten
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat im Auftrag des Kantons eine Grundlagenstudie für die Neuberechnung des Pflegebettenangebots im Kanton Schwyz erstellt. Auf Basis dieser Daten ist für den Pflegebettenbedarf eine Bandbreite festgelegt worden. Die Obergrenze ist als feste Grenze zu verstehen. Darüber hinaus gehende Betten können nicht auf die Pflegeheimliste aufgenommen werden. Diese Grenze steigt von 2220 Betten im Jahr 2030 auf 3564 Betten im Jahr 2045. Je nach Entwicklung im ambulanten Bereich und im gesellschaftlichen Verhalten kann der Bedarf tiefer ausfallen. Die Untergrenze zeigt einen entsprechenden Handlungsspielraum. Sie dient als Richtwert, ab wann die Schaffung neuer Pflegeplätze in Betracht gezogen werden muss. Die Bandbreite lässt den Gemeinden Handlungsspielraum, mögliche Entwicklungen in den Gemeinden und Regionen gemäss den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu berücksichtigen.

Regionen haben unterschiedlichen Handlungsbedarf
Als Planungshorizont werden acht Jahre angenommen. Das entspricht der durchschnittlichen Dauer eines Bauprojektes für die Bereitstellung von neuen Pflegeplätzen. Das Resultat der Planung zeigt, dass der Bedarf an Pflegeplätzen über den ganzen Kanton nicht ausreichen wird. Bis im Jahr 2031 fehlen bereits 295 Pflegebetten. Insbesondere werden in den Regionen March, Einsiedeln und Oberer Vierwaldstättersee die derzeit vorhandenen Bettenplätze kaum ausreichen. In diesen Regionen wird es bereits vor 2031 zu einer Überschreitung der vorhandenen Bettenkapazitäten kommen. Die Regionen Höfe, Küssnacht und Schwyz-Muotathal befinden sich in acht Jahren mit ihren Bettenkapazitäten in einem Bereich, der knapp ausreicht. Die Bettenkapazitäten werden voraussichtlich ab Beginn der 2030er-Jahre den Bedarf nicht mehr decken können. Abgesehen vom Ersatz für das Altersheim St. Anna in Steinerberg weist die Region Arth-Steinen-Rothenthurm gemäss Bedarfsuntergrenze bis in die späten 2030er-Jahre keinen zusätzlichen Bedarf auf. Die Bedarfsobergrenze dürfte aber im Jahr 2033 überschritten werden.

Gewährleisten einer bedarfsgerechten Langzeitpflege
Damit die bedarfsgerechte Langzeitpflege gewährleistet werden kann, braucht es ergänzend zur Pflegbettenplanung die Förderung von Diensten und Infrastrukturen für die alternde Bevölkerung. Dieser Wandel wird durch begleitende Massnahmen unterstützt.

Departement des Innern

Auskunft: Regierungsrat Damian Meier, Vorsteher Departement des Innern, Tel. 041 819 16 00, Donnerstag, 6. April 2023, 13:30 – 14:30 Uhr


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