Navigieren im Kanton Schwyz

Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat

Regierungsrat unterbreitet dem Parlament Bericht und Vorlage

Schwyz, 30. Mai 2016

Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat

Regierungsrat unterbreitet dem Parlament Bericht und Vorlage

 

(Stk/i) Das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat) ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Alle Kantone sind diesem beigetreten und es vermochte grundsätzlich zu greifen. Jedoch entwickelten sich vorab ausserhalb der Stadien neue Gewaltdynamiken. Mit dem verschärften Hooligan-Konkordat vom 2. Februar 2012 will man dieser Herr werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das revidierte Konkordat zu übernehmen.

Gewalttätiges Fanverhalten an Fussball- und Eishockeyspielen konnte dank der seit rund sechs Jahren schweizweit geltenden Hooligan-Massnahmen eingedämmt werden. Ausserhalb der Stadien – im öffentlichen Raum und auf den Fantransportwegen – entwickelten sich jedoch neue Gewaltdynamiken, die nichts mehr mit der eigentlichen Sportveranstaltung zu tun haben, sondern sich darin erschöpfen, exzessive und sinnlose Zerstörungswut an staatlichen Institutionen und privatem Eigentum auszulassen.

Nachdem vorab die Fanorganisationen, aber auch Stadienbetreiber wenig Bereitschaft gezeigt hatten, im Kampf gegen Gewalteskalationen in und um die Sportstadien stärker mit den Behörden zu kooperieren, beschloss die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) am 2. Februar 2012, alle Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Sie ermöglicht es, mittels Auflagen auch auf jene Bereiche Einfluss zu nehmen, die bisher in der Verantwortung von Privaten lagen. Gleichzeitig wurden die bisherigen Hooliganmassnahmen verschärft. 23 Kantone sind dem revidierten Konkordat inzwischen beigetreten.

Einführung einer Bewilligungspflicht
Der neuen Bewilligungspflicht unterstehen nicht nur die Fussball- und Eishockeyspiele der Clubs der obersten Ligen, sondern auch Cup- und Freundschaftsspiele mit deren Beteiligung. Im Kanton Schwyz sind keine Fussball- und Eishockeyclubs in der obersten Spielklasse aktiv. Fortan wäre wohl jährlich mit höchstens zwei bis drei bewilligungspflichtigen Spielbegegnungen mit solchen Clubs zu rechnen. Seit dem Konkordatsbeitritt hat der Kanton Schwyz erst eine Hooligan-Massnahme angeordnet. In einem weiteren Fall konnte wegen des fehlenden Beitritts zum verschärften Konkordat eine Massnahme nicht ausgesprochen werden. Aktuell sind 23 Schwyzer in der Hooligan-Datenbank (HOOGAN) verzeichnet, die andernorts in Erscheinung getreten sind. Auch wenn der Kanton Schwyz glücklicherweise nicht im Fokus solcher Krawalle steht, soll ein klares Zeichen gegen derartige Gewaltexzesse gesetzt und Solidarität mit den betroffenen Kantonen bekundet werden. Die Gemeinden und Bezirke befürworten das verschärfte Hooligan-Konkordat und die kantonale Umsetzungsregelung einstimmig.

Beibehaltung der kantonalen Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der Kantonspolizei für die Anordnung und den Vollzug von Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam soll beibehalten werden. Neu soll sie auch für die Erteilung der Bewilligungen und die Anordnung von Auflagen für die bewilligungspflichtigen Spiele zuständig sein. Eine Erweiterung der Bewilligungspflicht auf Spiele unterer Ligen oder auf andere Sportarten drängt sich in absehbarer Zeit nicht auf. Ein solcher Entscheid wäre dem Sicherheitsdepartement vorbehalten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat sowie Konkordatstext


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken