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Raumplanung im Fokus der Öffentlichkeit

Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung 2022

(VD/i) Der Richtplan des Kantons Schwyz wird angepasst. Nebst den Schwerpunktthemen Landschaft und erneuerbare Energien umfasst die Anpassung weitere Richtplanthemen, welche auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die öffentliche Auflage fand vom 22. Oktober bis 20. Dezember 2022 statt. Die Bevölkerung war eingeladen mitzuwirken und Anregungen einzureichen.

Während der öffentlichen Mitwirkung gingen insgesamt über 1200 Anträge von rund 470 Teilnehmenden ein. Neben vielen positiven gingen auch zahlreiche kritische Rückmeldungen ein. Auffallend viele Eingaben wurden zu den zwei Schwerpunktthemen Landschaftskonzeption (Schlüsselgebiete) und Windenergiegebiete eingereicht. Dies veranlasste den Regierungsrat, für diese beiden Themen das weitere Vorgehen separat zu definieren. Die Mitwirkung fand erstmals in elektronischer Form statt. Die Mehrheit der Teilnehmenden beurteilt die E-Mitwirkung als nachvollziehbar und als Verbesserung gegenüber herkömmlichen Mitwirkungen. Der Einsatz der E-Mitwirkung bei weiteren Mitwirkungen und Vernehmlassungen wird begrüsst.

Schlüsselgebiete und Windenergiegebiete
Auf Basis der «Landschaftskonzeption des Kantons Schwyz» wurden die vier Schlüsselgebiete «Mythen», «Muotathal Sunnehalb», «Glattalp» und «Wägital» als kantonal bedeutende und schützenswerte Landschaften in den Entwurf des Richtplans integriert. Die Auswertung der Eingaben zur Landschaftskonzeption zeigte, dass sich ein Grossteil der Vernehmlassenden ablehnend zu den Schlüsselgebieten äussert. Als Gründe für die Ablehnung wurden im Wesentlichen die ungenügende Perimeter-Abgrenzung genannt. Die Schlüsselgebiete werden als «Black-Box» wahrgenommen. Ferner wird befürchtet, dass für die Bewirtschaftung Nachteile entstehen können. Der Regierungsrat entschied daher, vorerst auf die Aufnahme der Schlüsselgebiete in den Richtplan zu verzichten. Stattdessen wird unter der Leitung des Umweltdepartements und mit Einbezug der Gemeinden, Bezirke, Interessengruppen, aber auch der Grundeigentümer ein neues Projekt zu den wertvollen Landschaften gestartet.

Die Windenergiegebiete «Linthebene Süd», «Linthebene Nord» und «Hochstuckli Engelstock» werden in den Richtplan aufgenommen. Auch hierzu gingen zahlreiche kritische Rückmeldungen ein. So werden beispielsweise Eingriffe in das Landschaftsbild befürchtet. Der Regierungsrat hat entschieden, die Windenergiegebiete mit Koordinationsstand «Vororientierung» im Richtplan aufzuführen. Dieser Koordinationsstand gilt für Vorhaben, die erst im Ansatz bekannt sind und von denen lediglich grobe Vorstellungen bestehen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass auch der Kanton St. Gallen in der Linthebene ein Vorranggebiet vorsieht, was zu einer überkantonalen und gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit führen soll.

Weitere Anträge, Vorprüfung
Zu den weiteren Schwerpunktthemen wie der Arbeitszonenbewirtschaftung, dem Umgang mit Fruchtfolgeflächen, dem Handlungsbedarf Fliessgewässer oder der Wasserkraftnutzung gingen ebenfalls Rückmeldungen ein. Wo sinnvoll, wird der Richtplan angepasst. In vielen Fällen konnte nicht auf die Änderungsanträge eingetreten werden, weil sie entweder nicht stufengerecht sind oder weil der Richtplaninhalt weiterhin als korrekt eingestuft wird. Parallel zur öffentlichen Auflage erfolgte die Vorprüfung durch den Bund. Der Vorprüfungsbericht fällt grundsätzlich positiv aus. Der Prüfbericht enthält Aufträge für die Überarbeitung der Richtplanunterlagen, für die nachgeordneten Planungen oder bereits für die Weiterentwicklung des Richtplans.

Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der Auswertung der Eingaben und der Vorprüfung des Bundes wird die Richtplananpassung 2022 vom Regierungsrat erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Anschliessend erfolgt die Genehmigungseingabe an den Bund.

Was ist der Richtplan?
Der Richtplan ist das zentrale Führungs- und Steuerungsinstrument der Kantone. Er erlaubt es, Nutzungskonflikte früh zu erkennen sowie die räumliche Entwicklung vorausschauend zu lenken. Im Richtplan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Dabei wahrt er den Handlungsspielraum der Planungsbehörden von Bund und Gemeinden. Der Kanton nimmt in regelmässigen Zeitabständen Anpassungen am kantonalen Richtplan vor, um diesen aktuell zu halten. Letztmals wurde der kantonale Richtplan im Jahr 2018 angepasst. Dabei wurden insbesondere die kantonale Gesamtverkehrsstrategie sowie die Deponie- und Materialbewirtschaftung in den Richtplan integriert und aktualisiert. Die aktuelle Richtplananpassung 2022 läuft bis Ende 2023 mit der Kenntnisnahme durch den Kantonsrat und der Genehmigung durch den Bund.

Volkswirtschaftsdepartement

Auskunft: Thomas Huwyler, Vorsteher Amt für Raumentwicklung, Telefon 041 819 20 05

 


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