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Neustrukturierung des indirekten und direkten Finanzausgleichs

Verabschiedung Bericht und Vorlage zur Finanz- und Aufgabenprüfung 2022

(Stk/i) Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Neuordnung des indirekten Finanzausgleichs sowie eine vollständige Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs. Gemäss dem Vorschlag des Regierungsrats könnten die Bezirke und Gemeinden zukünftig um jährlich insgesamt rund 67 Mio. Franken entlastet werden.

Mit der Motion M 13/20 «Anreizbasierter, fairer und zeitgemässer innerkantonaler Finanzausgleich» hat die Staatswirtschaftskommission gefordert, die sieben Bereiche des indirekten Finanzausgleichs anzupassen bzw. abzuschaffen sowie den innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) gemäss dem Bericht «Finanzen 2020» zu überarbeiten. Um den Wechsel zum neuen System abzufedern, forderte die Staatswirtschaftskommission zudem einen befristeten Härteausgleich. Im Rahmen der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 nahm der Regierungsrat diese Forderungen auf, evaluierte die bestehenden Aufgaben- und Finanzierungsstrukturen umfassend und unterbreitete seine Anpassungsvorschläge zur Vernehmlassung.

Positive Bilanzen für die Gemeinwesen
Im Rahmen der Vernehmlassung fand der regierungsrätliche Vorschlag mehrheitlich Zustimmung, jedoch wurde auch an verschiedenen Punkten Kritik geübt. Basierend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung hat sich der Regierungsrat – in Abweichung zur Forderung der Staatswirtschaftskommission – entschieden, zusätzliche Gefässe für den Strukturerhalt zu schaffen, auf einen Härteausgleich zu verzichten sowie geographische Sonderlasten stärker auszugleichen. Der Regierungsrat ist erfreut, dass mit diesen Anpassungen eine Revision mit fast ausschliesslich positiven Bilanzen für die Gemeinwesen präsentiert werden kann. Der ursprünglich geforderte Härteausgleich wird dadurch obsolet. Der IFA wird durch die Vorlage anreizbasiert und zielgerichtet neu aufgestellt. Durch die zusätzlichen Strukturbeiträge können zukünftig insbesondere bevölkerungsarme Gemeinden ergänzend und direkt unterstützt werden. Ebenfalls sieht der Regierungsrat – wie bereits in der Vernehmlassung – Anpassungen in den Bereichen der Prämienverbilligung, den Baubeiträgen für soziale Einrichtungen, dem vorbeugenden Brandschutz, der Einsatzausrüstung der Feuerwehr, den Pauschalbeiträgen an Lehrpersonen in der Volksschule, den Baubeiträgen für Schulbauten sowie dem öffentlichen Verkehr vor. In den Bereichen Verbindungsstrassen und Sonderschule wird kein unmittelbarer Handlungsbedarf eruiert. Im Bereich Alter und bei der Tierkörperbeseitigung wurde zukünftiger Handlungsbedarf festgestellt, dieser soll jedoch in separaten Vorlagen an die Hand genommen werden.

Entlastung von jährlich 67 Mio. Franken
Die vorgeschlagenen Anpassungen führen zu einer jährlichen Entlastung der Bezirke und Gemeinden von insgesamt rund 67 Mio. Franken. Insbesondere kleinere, ressourcenschwache Gemeinwesen werden im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage deutlich besser gestellt. Durch die Streichung des ursprünglich geplanten horizontalen Härteausgleichs profitieren die Gemeinwesen bereits mit der Inkraftsetzung von der vollen Entlastungswirkung. Lediglich der Bezirk Höfe muss, neben den Aufwendungen des Kantons, mit geringfügig höheren Aufwänden rechnen. Durch den vorliegenden Vorschlag werden die fiskalische Äquivalenz in verschiedenen Bereichen verbessert, Fehlanreize ausgemerzt, Aufgaben entflochten und die Autonomie der Gemeinwesen gestärkt. Insgesamt ermöglicht der Vorschlag des Regierungsrates den Gemeinwesen eine hohe Reduktion der Steuerfüsse und damit eine massgebende Angleichung der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden. Hingegen werden durch die Vorlage der kantonale Finanzhaushalt stark belastet und die finanziellen Perspektiven stark eingetrübt. Der Regierungsrat warnt in dieser Hinsicht von zusätzlichen Einzelbedürfnissen und Begehrlichkeiten, damit sich kein strukturelles Defizit auf kantonaler Stufe entwickelt.

In einem nächsten Schritt wird die Staatswirtschaftskommission die Vorlage vorberaten und das Geschäft im Anschluss dem Kantonsrat unterbreitet.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat; Folien Medienkonferenz vom 1. Juni 2023

Auskunft: Regierungsrat Herbert Huwiler, Vorsteher Finanzdepartement, Tel. 041 819 23 00


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