Navigieren im Kanton Schwyz

Wichtigste Grundlage der kantonalen Raumentwicklung wieder auf aktuellem Stand

Richtplananpassung 2022

(Stk) Der Regierungsrat hat die Richtplananpassung 2022 erlassen und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Verabschiedung durch den Regierungsrat ging ein umfassender Mitwirkungsprozess auf allen Stufen voraus.

Anlass zur Richtplananpassung 2022 haben neue Grundlagen und Aufträge aus dem Bundesrecht gegeben. Insbesondere wurden die Schwerpunktthemen Landschaft und erneuerbare Energien nachgeführt. Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, weitere Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.

Partizipativer Prozess
Die Arbeiten zur Richtplananpassung erfolgten in einem breit abgestützten, partizipativen Prozess. Sowohl die behördliche als auch die öffentliche Mitwirkung fanden erstmals auch digital statt. Die Richtplananpassung 2022 ist aufgrund ihrer thematisch breit gelagerten Anpassungen auf grosses Interesse gestossen. Dies zeigte sich einerseits in der stattlichen Anzahl von Rückmeldungen und andererseits auch bei den Inhalten der Anliegen, die eingegangen sind. Von der Möglichkeit zur Mitwirkung haben Gemeinden, Bezirke, Nachbarkantone, politische Parteien, Fachverbände, Vereine oder Private Gebrauch gemacht. Das Mitwirkungsverfahren hat damit seinen Zweck erfüllt. Die Erfahrungen mit der digitalen Mitwirkung sind überwiegend positiv.

Wichtige Anliegen aus der Mitwirkung wurden berücksichtigt
Die Richtplananpassung 2022 wird von den Gemeinden grossmehrheitlich unterstützt. Dort wo es im Gesamtinteresse der Raumplanung möglich war, wurde der Richtplan den Eingaben entsprechend angepasst und ergänzt. Für die in der öffentlichen Mitwirkung intensiv diskutierten Schlüsselgebiete und Windenergiegebiete hat der Regierungsrat das weitere Vorgehen bereits im März 2023 festgelegt. So soll der Prozess zum Landschaftskonzept vom Umweltdepartement neu gestartet und die Schlüsselgebiete mit den Gemeinden und Eigentümern nochmals eingehend diskutiert werden. Zudem soll im Linthgebiet mit den Nachbarkantonen und direkt betroffenen Gemeinden in einen sogenannten «Winddialog» getreten werden. Mehrere Anträge betrafen Themen, die nicht Teil der vorliegenden Richtplan-anpassung 2022 sind, weshalb sie nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Anträge können jedoch in einem nächsten Verfahren wieder eingegeben werden.

Richtplananpassung zur Kenntnisnahme im Kantonsrat
Im nächsten Schritt wird die kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO) die Richtplananpassung 2022 vorberaten. Nach der Kenntnisnahme durch den Kantonsrat wird die Richtplananpassung 2022 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Für die Behörden des Kantons Schwyz und die Schwyzer Gemeinden ist die Richtplananpassung 2022 mit dem Erlass durch den Regierungsrat verbindlich geworden. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat erhält der Richtplan auch für den Bund sowie die Nachbarkantone behördliche Verbindlichkeit. Sämtliche Unterlagen befinden sich unter www.sz.ch/richtplan -> Laufende Anpassung.

 

Staatskanzlei

Auskunft: Thomas Huwyler, Amt für Raumentwicklung, Kantonsplaner, Tel. 041 819 20 05


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken