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Mittelfristig hohe Defizite im Kantonshaushalt

Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027

Im Staatshaushalt zeichnen sich härtere Zeiten ab.

(FD/i) Der Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027 weist mittelfristig Aufwandüberschüsse von rund 130 Mio. Franken aus. Zwar wird für das laufende Jahr 2023 noch ein Ertragsüberschuss von 53 Mio. Franken erwartet, ab 2024 rechnet der Kanton aber mit bedeutenden Defiziten. Hauptgründe sind die tiefere Gewinnausschüttung der SNB, höhere NFA-Zahlungen, steigende Beiträge an Dritte für die Erbringung staatlicher Leistungen und ab 2025 die Kostenverlagerungen von den Bezirken und Gemeinden im Umfang von rund 80 Mio. Franken. Im Weiteren stehen grosse Investitionsvorhaben von jährlich rund 140 Mio. Franken an, so dass das Nettovermögen von derzeit 800 Mio. Franken bis 2028 aufgebraucht ist und das hohe Eigenkapital reduziert wird.

Mittelfristig hohe Aufwandüberschüsse

Die politischen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen der letzten zwei Jahre bilden sich nun wie erwartet auch in der Staatsrechnung des Kantons Schwyz ab. Keine oder tiefere Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) mit durchschnittlich rund 30 Mio. Franken, höhere Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) mit jährlich rund 15 Mio. Franken, steigende Beiträge im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit Dritten, welche bestehende oder neue staatliche Leistungen im Umfang von rund 20 Mio. Franken für den Kanton erbringen und ab 2025 die von den Bezirken und Gemeinden übernommenen Kosten im Rahmen der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 – inklusive Verstärkung im neuen Innerkantonalen Finanzausgleich – von insgesamt rund 80 Mio. Franken führen mittelfristig zu jährlichen Aufwandüberschüssen von rund 130 Mio. Franken. Bei den Steuern wird, trotz grossen globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten, noch mit konstanten Erträgen in den nächsten Jahren gerechnet. Konkret sieht der Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027 für das Voranschlagsjahr 2024 einen Aufwandüberschuss von 50.4 Mio. Franken und für die Finanzplanjahre 2025–2027 Aufwandüberschüsse von 122.2 bis 128.6 Mio. Franken vor.

Grosse Investitionsvorhaben

In der Investitionsrechnung 2024–2027 sind grosse Vorhaben mit jährlichem Finanzbedarf von 85 bis 146 Mio. Franken geplant. Es sind dies insbesondere Strassenbauprojekte wie Weid bis Brücke Hinterthal, Muotathal, Schwyzerstrasse Ingenbohl, Ausbau Radweg Merlischachen – Sumpf, Küssnacht, Bahnhofstrasse, Seewen und Dritte Altmatt Nord – Höli – Biberbrugg und Hochbauprojekte wie Kantonsschule Ausserschwyz, Arealentwicklung Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach, Erweiterung Polizei- und Verwaltungszentrum Biberbrugg und Standortentwicklung und Sanierung Kantonsschule Nuolen.

Zeitnaher Verbrauch des Nettovermögens und des Eigenkapitals

Das Nettovermögen von derzeit rund 800 Mio. Franken reduziert sich aufgrund der jährlichen Aufwandüberschüsse in der Erfolgsrechnung von rund 130 Mio. Franken und der jährlichen Nettoinvestitionen in der Investitionsrechnung von rund 140 Mio. Franken bis 2027 auf noch rund 90 Mio. Franken. Das Eigenkapital halbiert sich von rund 870 Mio. Franken auf noch rund 440 Mio. Franken. Ohne mittelfristige Bereinigung des strukturellen Defizits in der Erfolgsrechnung, müsste der Kanton Schwyz ab 2028 eine Nettoverschuldung ausweisen und allenfalls eine Fremdfinanzierung in Betracht ziehen.

Kosten-Stabilisierungsprogramm 2025

Aufgrund der sich abzeichnenden bedeutenden Aufwandüberschüsse initiiert der Regierungsrat parallel zum nächsten Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 ein mittelfristiges Kosten-Stabilisierungsprogramm. Dieses adressiert die Kostensteigerungen im Personalaufwand, im Sachaufwand und insbesondere den Transferaufwand (Beiträge und Subventionen), welche im Vergleich zu den Vorjahren überproportional angestiegen sind. Das Aufwandwachstum beruht einerseits auf exogenen Faktoren (Kostenübernahmen von den Bezirken und Gemeinden, Umsetzung neuer Aufgaben, föderale Struktur im Kanton mit den drei Staatsebenen, kleinräumige Kommunalstrukturen, Inflation usw.) andererseits auch auf endogenen Faktoren (suboptimale Effizienz bei der Umsetzung von Prozessen, keine konsequente Aufgabenteilung zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden, verwaltungsweiter Stellenausbau, geringer Einsatz automatisierter Instrumente und Aufgabenabwicklungen usw.).

Beibehaltung des aktuellen Steuerfusses

Trotz der mittelfristig negativen Haushaltsentwicklung beantragt der Regierungsrat, den Steuerfuss von 120% für die natürlichen Personen und 160% für die juristischen Personen beizubehalten. Das bestehende Nettovermögen und Eigenkapital kann dadurch zeitnah kontrolliert abgebaut werden und bietet mittelfristig noch den notwendigen Handlungsspielraum, um das strukturelle Defizit bis 2027 zu bereinigen. Eine gute Ausgangslage, um den Staatshaushalt mittels Kosten-Stabilisierungsprogramm, allfälliger steuerpolitischer Massnahmen und Erhöhungen des Steuerfusses wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Alleine die Kostenverlagerung von den Bezirken und Gemeinden zum Kanton im Umfang von rund 80 Mio. Franken führt zu einer Entlastung bei den Kommunen von rund 20 Steuerfussprozenten. Die schlägt sich entsprechend beim Kanton nieder und führt letztlich zu einem impliziten Steuerfussabtausch – also analog zu einer Erhöhung des Steuerfusses beim Kanton um 20 Prozent.

Finanzdepartement

Auskunft: Regierungsrat Herbert Huwiler, Vorsteher Finanzdepartement, Tel. 041 819 23 00


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