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Totalrevision des Kurtaxengesetzes

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 12. Mai 2016

Totalrevision des Kurtaxengesetzes

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage zur Totalrevision des Kurtaxengesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Revision verfolgt als zentrales Ziel, die geltenden Bestimmungen aus dem Jahre 1970 der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Lehre anzupassen und eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Kurtaxe und deren Verwendung durch die Gemeinden zu schaffen.

Mit der Änderung des Kurtaxengesetzes können die Planungssicherheit für die touristischen Leistungsträger erhöht und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessert werden. Kernpunkte der Vorlage sind die Bestimmungen über die Verwendung der Kurtaxen und die Erhebung von Kurtaxen.

Verwendungszweck
Kurtaxen sind ausschliesslich für die Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen einzusetzen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen. Informationsdienstleistungen, die im Fremdenverkehrsort zugunsten der Gäste erbracht werden, das heisst, diesen unmittelbar zugute kommen, dürfen mit Kurtaxen finanziert werden. Hingegen dürfen diese weder für die Marktbearbeitung (Werbung) noch für die Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden.

Erhebung von Kurtaxen
Abgabesubjekt ist neu der Gast, das heisst, jede natürliche Person, die in der betreffenden Gemeinde übernachtet, ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt zu begründen. Die Kurtaxe wird pro Person für jede entgeltliche Übernachtung erhoben. Die Beherberger sind zum Einzug und zur Ablieferung der Kurtaxen an die kommunale Bezugsstelle verpflichtet. Die Höhe der Kurtaxen ist von der Gemeindeversammlung in einem Kurtaxenreglement festzulegen. Die bisherige offene Formulierung bezüglich der Ermächtigung des Gemeinderates, in besonderen Fällen mit bestimmten Kategorien von Abgabepflichten Vereinbarungen über die Pauschalierung der Kurtaxe zu treffen, wird im Gesetz konkretisiert. Neu kann der Gemeinderat im Kurtaxenreglement auch ermächtigt werden, die Abgaben im Rahmen der Teuerung zu erhöhen, wenn Mehraufwendungen dies rechtfertigen.

Auswertung der Vernehmlassung
Es gingen insgesamt 36 Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens ein, davon meldeten 8 Gemeinden ihren Verzicht auf die Teilnahme an der Vernehmlassung an. Alle sich inhaltlich Äussernden begrüssten die vorgeschlagene Revision. Ausserdem wurden Bericht und Vorlage grundsätzlich positiv beurteilt. Stimmen aus der Praxis forderten, den reduzierten Tarif für junge Erwachsene in Erstausbildung zu streichen, da Abklärungsaufwand und effektiver (reduzierter) Ertrag in keinem Verhältnis stehe. Im Gegenzug schlugen die gleichen Vernehmlasser vor, den reduzierten Jugendtarif von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Der Regierungsrat berücksichtigte diese Anliegen in seiner Vorlage an den Kantonsrat. Ebenfalls wurden weitere kleinere Anpassungen vorgenommen. So wurden Personen im Straf- und Massnahmevollzug und Personen in migratonsrechtlichen Zentren von der Kurtaxe explizit befreit. Die Kurtaxenpflicht für Seminar- und Kursteilnehmer wurde ausdrücklich verankert und die Übernachtungen im Rahmen des Agrotourismus ebenfalls als Abgabeobjekt ins Gesetz aufgenommen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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