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Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr unterstützt die regierungsrätliche Vorlage mit einigen Änderungsanträgen

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Markus Vogler, beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage über eine Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes anzunehmen. Mit der Vorlage werden mehrere parlamentarische Vorstösse bearbeitet sowie verschiedene weitere Anpassungen vorgenommen.

Die Kommission befasste sich anlässlich ihrer Sitzung intensiv mit den vom Regierungsrat beantragten Änderungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und den zahlreichen Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren. Mit der vorliegenden Vorlage werden hängige Vorstösse zum Baubewilligungsverfahren bearbeitet. Hinzu kommen weitere parlamentarische Vorstösse wie jene zur Festlegung eines Zonengrenzabstands gegenüber der Landwirtschaftszone sowie zu den Strafbestimmungen beim Bauen ohne Baubewilligung. Mit kleineren Gesetzesanpassungen sollen die Mitwirkung der Bevölkerung und die Vorprüfung im Nutzungsplanungsverfahren gestärkt werden. Für die fortschreitende Digitalisierung in den Bau- und Planungsverfahren auf kantonaler wie kommunaler Stufe werden mit der Vorlage die notwendigen Rechtsgrundlagen für papierlose elektronische Verfahren geschaffen. Dieser Schritt hin zum elektronischen Verfahren wird von der Kommission unterstützt.

In der Beratung der Vorlage wurden von der Kommission verschiedene Änderungen und Präzisierungen beantragt. Diese betreffen sowohl vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderungen als auch Inhalte, die im Rahmen der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes nicht zur Änderung vorgesehen waren.

Wie bereits mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes im Jahr 2022 wurde das kommunale Nutzungsplanungsverfahren auch in der aktuellen Revision eingehend diskutiert. Aus Sicht des Regierungsrates weist keine der Alternativvarianten einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo auf; auch vermag keine Variante die Verfahrensdauern nachhaltig zu reduzieren. Deshalb schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, das bestehende Verfahren beizubehalten, gleichzeitig aber die Mitwirkung der Bevölkerung und die kantonale Vorprüfung zu stärken. Dies wird von der Kommission unterstützt. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat zusätzlich eine Anpassung am bestehenden Verfahren. Vor der Gemeindeabstimmung soll nur mehr der Regierungsrat und nicht auch das Verwaltungsgericht über Beschwerden gegen kommunale Nutzungspläne entscheiden. Erst nach der Urnenabstimmung soll Beschwerde beim Verwaltungsgericht und alsdann beim Bundesgericht erhoben werden können. Nach Ansicht der Kommission dient diese Anpassung der Verfahrensökonomie und führt zu einer schnelleren politischen Entscheidfindung bei kommunalen Nutzungsplanrevisionen.

Aus der Kommission kam ein Antrag, dass gegenüber eingedolten Gewässern innerhalb der Bauzonen auf die Einhaltung von Gewässerabständen verzichtet werden kann, wenn die Gemeinde im Nutzungsplan für das betreffende Gewässer auf die Ausscheidung eines Gewässerraums ihrerseits verzichtet hat. Nach eingehender Diskussion und unter Abwägung der Vor- und Nachteile hat die Kommission diesem Antrag einstimmig zugestimmt, da für einen Verzicht auf einen Gewässerraum eine umfassende Interessenabwägung notwendig ist. Auch einem Zusatzantrag, dass gegenüber Gewässern kein Abstand einzuhalten sei, wenn auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet wurde, hat die Kommission mehrheitlich zugestimmt.

Beim Zonengrenzabstand gegenüber der Landwirtschaftszone beantragt die Kommission eine Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenbauten. Ursprünglich wollte der Regierungsrat an der bisherigen Praxis festhalten, wonach die Baubewilligungsbehörde die Abstände gegenüber der Bauzonengrenze im Einzelfall festlegen kann. Die Kommission gewichtet demgegenüber die Rechts- und Planungssicherheit von im Planungs- und Baugesetz geregelten Abstandsvorschriften höher. Sie beantragte im Zusammenhang mit dem Zonengrenzabstand zudem, dass die Ungleichverteilung des Grenzabstandes auch gegenüber der Nichtbauzone möglich sein soll.

Ein weiterer Antrag der Kommission betrifft den Parteikostenersatz – also die Entschädigung bei offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Einsprachen. Bislang wurde ein Parteikostenersatz nur bei rechtsmissbräuchlichen Gerichtsverfahren ausgerichtet. Neu soll dies auch bei Einsprachen erfolgen.

In der Schlussabstimmung wird die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes, 3. Etappe, angenommen. Die Vorlage soll im Frühjahr 2024 vom Parlament verabschiedet werden.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission

Auskunft: Kantonsrat Markus Vogler, Präsident RUVEKO, 079 386 12 92 (erreichbar: 11.00 – 12.00 Uhr)


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