Wahlen und Abstimmungen vom 3. März 2024: Schlussrechnungen liegen vor
Keine Budgets für Abstimmungen vom 9. Juni 2024 eingereicht
Gemäss Transparenzgesetz vom 6. Februar 2019 (TPG, SRSZ 140.700) müssen die finanziellen Aufwendungen für die Wahlen und Abstimmungen offengelegt werden. Für die Wahlen und Abstimmungen vom 3. März 2024 liegen die Schlussrechnungen vor und sind online einsehbar.
An gleicher Stelle würden auch die Budgets für die Abstimmungen vom 9. Juni 2024 veröffentlicht. Innert Frist wurden für diesen Urnengang keine Budgets eingereicht.
Staatskanzlei
Auskunft: Anton Waldvogel, Leiter Kanzlei, Telefon 041 819 26 10