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Mit einem Massnahmenpaket gegen den Lehrpersonenmangel

Regierungsrat eröffnet Vernehmlassungs- bzw. erweitertes Anhörungsverfahren

Mit verschiedenen Massnahmen soll dem Lehrpersonenmangel entgegengewirkt werden.

Um dem Fachkräftemangel an den Volksschulen des Kantons Schwyz nachhaltig begegnen zu können, hat der Regierungsrat in Ergänzung zu den Anträgen des Erziehungsrates ein umfassendes Massnahmenpaket geschnürt. Dieses enthält zum einen Anpassungen beim Personal- und Besoldungsgesetz für Lehrpersonen an der Volksschule, zum anderen Anpassungen auf Verordnungsstufe (Volksschulverordnung sowie Personal- und Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen an der Volksschule). Das Gesamtpaket geht bei den Schulträgern, Parteien und betroffenen Verbänden bis Mitte September in die Vernehmlassung bzw. eine erweiterte Anhörung.

An seiner Sitzung vom 15. Februar 2024 hat der Erziehungsrat basierend auf den erfolgten Analysen und Auswertungen der flächendeckenden Lehrpersonenbefragung ein Massnahmenpaket geschnürt, mit welchem die Problematik des Lehrpersonenmangels bzw. der mangelnden Attraktivität des Lehrberufs möglichst nachhaltig angegangen werden soll. Das Paket beinhaltet verschiedene Massnahmenvorschläge, die zum Teil in der Kompetenz des Erziehungsrates, teilweise in derjenigen des Regierungsrates und bezüglich Anpassung des Personal- und Besoldungsgesetzes für die Lehrpersonen an der Volksschule vom 27. Juni 2002 (PGL, SRSZ 612.110) in der Kompetenz des Kantonsrates liegen.

Aufgrund der zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhänge hat der Regierungsrat beschlossen, die in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen nicht losgelöst vom Gesamtpaket umzusetzen, sondern gesamthaft ein Vernehmlassungs- bzw. erweitertes Anhörungsverfahren durchzuführen. Da die Schulträger zu 50 Prozent von den zu erwartenden Mehrkosten aus dem Gesamtpaket im Umfang von rund 14 Mio. Franken (mit-) betroffen sein werden, sollen sie auch umfassend in den Prozess einbezogen werden.

Das Paket umfasst ein breites Massnahmenbündel zur Reduktion der Arbeitsbelastung von Lehrpersonen (z.B. durch eine zusätzliche Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen), Anpassungen bei den Lohneinreihungen sowie Variantenvorschläge für die Besserstellung der Lehrpersonenbesoldung im interkantonalen Vergleich.

Das Vernehmlassungsverfahren bzw. die erweiterte Anhörung dauert bis am 15. September 2024. Ziel ist es, dass die Anpassungen auf Stufe Vollzugsverordnungen auf das Schuljahr 2025/26, diejenigen auf Gesetzesstufe (PGL) per 1. Januar 2026 umgesetzt werden können.

Staatskanzlei

Auskunft: Landesstatthalter Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, 041 819 19 15


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