Navigieren im Kanton Schwyz

Einschränkung der Einwasserung für ausserkantonale Schiffe

Schutz vor invasiven gebietsfremden Organismen

Um die Schwyzer Seen wirkungsvoll vor einer Ausbreitung invasiver gebietsfremder Organismen zu schützen, hat der Regierungsrat ein Verbot für die Einwasserung von Schiffen verabschiedet, die nicht im Kanton Schwyz immatrikuliert sind. Dieses Verbot gilt für den Lauerzer-, Sihl- und Wägitalersee sowie für den im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees.

Der akuten Einschleppungsgefahr invasiver aquatischer Organismen in die Schwyzer Gewässer durch gewässerwechselnde Boote wurde vor rund einem Jahr mit der Reinigungspflicht begegnet. Das umfassende System der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht wird in diesem Spätsommer eingeführt. Eine Schiffsreinigung wird das Einschleppungsrisiko massgebend reduzieren.

Bis die operativen Prozesse aber greifen und über die Zentralschweiz bekannt sind, besteht weiterhin die Gefahr, dass invasive gebietsfremde Arten in Schwyzer Seen eingeschleppt werden. Das Beispiel der Quaggamuschel zeigt die Wichtigkeit eines unverzüglichen und konsequenten Handelns, da diese Muschelart ein grosses wirtschaftliches, ökologisches und gesellschaftliches Schadenpotenzial aufweist, verbunden mit Kosten in Millionenhöhe.

Zum Schutz der Schwyzer Gewässer und um die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht zu etablieren, hat der Regierungsrat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Konkordat Zugersee für den Lauerzer-, Sihl- und Wägitalersee sowie den im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees Einschränkungen für gewässerwechselnde Schiffe erlassen. Betroffen von den neuen Bestimmungen sind ausserkantonal oder im Ausland immatrikulierte Schiffe. Künftig dürfen ausschliesslich im Kanton Schwyz registrierte Schiffe in diese Seen einwassern. Für die zwei Konkordatsseen (Vierwaldstätter- und Zürichsee) werden ähnliche Einschränkungen angestrebt, wofür bereits interkantonale Gespräche geführt werden. Für Schwyzer Schiffe ändert sich nichts. Für diese gilt bei einem Gewässerwechsel weiterhin die Reinigungspflicht.

Die Einschränkung über das Einwassern von Schiffen tritt ab dem 1. Juni 2024 in Kraft und ist vorab auf ein Jahr befristet.

Umweltdepartement

Auskunft: Amt für Gewässer, Philip Baruffa, Abteilungsleiter Gewässerschutz, 041 819 20 42 (erreichbar: 10.00 bis 11.00 Uhr)


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