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Teilrevision des Gesetzes über die Landwirtschaft

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

Die Landwirtschaft erzeugt vielfältige und hochwertige Lebensmittel. (Foto: Zürrer Fotografie)

Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Landwirtschaft wird die Agrarpolitik 2022 des Bundes (AP22+) auf kantonaler Ebene umgesetzt. Weitere Anpassungen ergeben sich aufgrund des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der kantonalen Energie- und Klimaplanung 2023+ (EKP23+). Die Vernehmlassung dauert bis 30. September 2024.

Verschiedene mit der AP22+ modifizierte Bundesbeiträge setzen eine Mitfinanzierung durch die Kantone voraus. Dies betrifft namentlich die Biodiversitätsbeiträge sowie die Beiträge für Strukturverbesserungsmassnahmen. Zur Sicherstellung dieser Kofinanzierungen sind die kantonalen Rechtsgrundlagen zu ergänzen und anzupassen. Änderungen ergeben sich zudem im Zusammenhang mit den bundesrechtlichen Anpassungen betreffend die Nährstoffverluste und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Weitere Anpassungen sind erforderlich im Bereich der Abfindung für Schäden im Zusammenhang mit Massnahmen zur Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen.

Im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der EKP23+ gilt es, die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Massnahmen in folgenden Bereichen zu schaffen: Befähigung der Betriebsleiter, Struktur- und Einkommensentwicklung, Wertschöpfung, Förderung naturnaher und ressourcenschonender Produktionssysteme sowie Klimaschutz und Klimaanpassung.

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, Bezirken, Parteien und Verbänden findet vom 17. Juni 2024 bis 30. September 2024 statt. Nachfolgend wird die Vorlage überarbeitet und dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen.

Staatskanzlei

Auskunft: Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin Volkswirtschaftsdepartement, 041 819 18 00


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