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Übergangskonzession für den Weiterbetrieb des Etzelwerks bis 2022

Bezirke Einsiedeln und Höfe haben zugestimmt - Vorlage jetzt beim Kantonsrat

Schwyz, 24. März 2016

Übergangskonzession für den Weiterbetrieb des Etzelwerks bis 2022

Bezirke Einsiedeln und Höfe haben zugestimmt - Vorlage jetzt beim Kantonsrat

 

(Stk/i) Die Stimmberechtigten der Bezirke Einsiedeln und Höfe haben einer fünfjährigen Übergangskonzession für den Betrieb des Etzelwerks bis 2022 zugestimmt. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, diese Konzession ebenfalls zu genehmigen. Bis zum Ablauf der Übergangskonzession soll ein definitiver Vertrag zwischen den Konzessionsgebern und der SBB als Betreiberin des Etzelwerks ausgehandelt werden.

Nach einer Laufzeit von 80 Jahren läuft die von den Kantonen Schwyz, Zürich und Zug sowie den Bezirken Einsiedeln und Höfe verliehene Etzelwerkkonzession im Jahre 2017 aus. Seit Juli 2013 verhandeln die Konzessionsgeber unter der Leitung des Schwyzer Landammanns Andreas Barraud mit der SBB über eine Neukonzession für das Werk. Aufgrund des zeitaufwendigen und komplexen Verfahrens können diese Verhandlungen nicht bis 2017 abgeschlossen werden. Es braucht deshalb eine Übergangskonzession, damit das Etzelwerk weiterhin im bisherigen Rahmen Strom produzieren kann und die Konzessionsgeber vom Wasserzins und weiteren Vergünstigungen profitieren.

Verschiedene Zuständigkeiten
Die fünfjährige Übergangskonzession, die für den Zeitraum von 2017 bis 2022 erteilt wird, schafft den für die Ausarbeitung der definitiven Konzession notwendigen Verhandlungsspielraum. Die Stimmberechtigten der Bezirke Einsiedeln und Höfe haben der Übergangskonzession am 28. Februar 2016 mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Regierungsrat beantragt nun dem Kantonsrat, dieses Vertragswerk ebenfalls zu genehmigen. In den Kantonen Zürich und Zug ist der Regierungsrat für dieses Geschäft zuständig. Mit der rechtzeitigen Erteilung der Übergangskonzession kann die SBB weiterhin und ohne Unterbruch mit den bestehenden Anlagen des Etzelwerks den für den Bahnbetrieb notwendigen Strom produzieren. Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Pumpkonzession bis 2022 zu verlängern. Diese gibt der SBB das Recht, Wasser aus dem Zürichsee in den Sihlsee zu pumpen und damit das Etzelwerk als Pumpspeicherkraftwerk zu nutzen. Die Pumpkonzession verleiht der Kantonsrat.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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