Navigieren im Kanton Schwyz

Staatsrechnung 2015 schliesst positiv ab

Überschuss von 10 Mio. Franken

Schwyz, 29. Februar 2016

Staatsrechnung 2015 schliesst positiv ab

Überschuss von 10 Mio. Franken

 

(FD/i) Am 26. Februar 2016 wurde die Revision der Staatsrechnung 2015 des Kantons Schwyz durch Ernst & Young AG abgeschlossen. Die revidierte Staatsrechnung 2015 schliesst mit einem Überschuss von 10 Mio. Franken und somit positiv ab. Geplant war ein Defizit von 66 Mio. Franken.

Dank sehr guter, auch im vergangenen Jahr von der Regierung durchgesetzter Budgetdisziplin konnten in zahlreichen Ausgabenpositionen die budgetierten Werte unterschritten werden. Der Personal- und Sachaufwand unterschritt die geplanten Kosten um insgesamt über 10 Mio. Franken, was ein Beleg für einen haushälterischen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ist.

Hauptgrund für das bessere Ergebnis sind jedoch mehrheitlich Sondereffekte auf der Ertragsseite. Allen voran zählen dazu die unerwartete doppelte Gewinnausschüttung durch die Schweizerische Nationalbank und die höher als erwartet ausgefallene Ausschüttung durch die Schwyzer Kantonalbank von insgesamt rund 30 Mio. Franken. Rund 30 Mio. Franken und somit rund 4% höher als geplant fiel der Steuerertrag aus.

Da die Staatsrechnung vergangenheitsorientiert ist, können aus der Staatsrechnung für die kommenden Finanzplanjahre 2016–2020 nur begrenzt Rückschlüsse gezogen werden. Einzelne nachhaltige Verbesserungen fliessen deshalb in beschränktem Ausmass in den kommenden Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020 ein.

Der Regierungsrat ist mit Nachdruck bestrebt, den Finanzhaushalt langfristig zu stabilisieren. So hat der Kanton Schwyz seit 2005 schon Entlastungsmassnahmen im Umfang von insgesamt rund 240 Mio. Franken beschlossen. Zusätzlich unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat weitere namhafte Sanierungsmassnahmen. Dabei handelt es sich um die laufende Steuergesetz-Teilrevision mit notwendigen Mehreinnahmen im Umfang von 170 Mio. Franken sowie Lastenverschiebungen, Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen im Umfang von 41 Mio. Franken.

Werden die obgenannten Massnahmen vollumfänglich umgesetzt, so können gemäss heutigem Kenntnisstand die finanzpolitischen Zielsetzungen im Finanzhaushaltsgesetz erreicht und der Finanzhaushalt nachhaltig saniert und ausgeglichen werden. Der eingeschlagene Weg der Staatshaushaltssanierung ist deshalb konsequent und ohne Einschränkungen weiterzuverfolgen.

Die Veröffentlichung des detaillierten Ergebnisses ist mit der Medienorientierung vom 31. März 2016 vorgesehen.

Finanzdepartement
Information


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken