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Flat Rate Tax saniert den Staatshaushalt und bewahrt Steuerattraktivität

Teilrevision des Steuergesetzes: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 29. Februar 2016

Flat Rate Tax saniert den Staatshaushalt und bewahrt Steuerattraktivität

Teilrevision des Steuergesetzes: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt in seiner Vorlage zuhanden des Kantonsrats mit der Flat Rate Tax einen grundlegenden Wechsel im Steuersystem. Im Gegensatz zum gleichzeitig geprüften Modell mit einem stärkeren Anstieg der Tarifkurve und der Beteiligung der Gemeinden am NFA weist dieses Modell wesentliche Vorteile auf: Es generiert die für die Sanierung des Staatshaushalts notwendigen Mehreinnahmen von 170 Mio. Franken und bewahrt gleichzeitig die hohe Steuerattraktivität. Auch eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stützt die Haltung des Regierungsrates.

Die Ausgangslage ist klar und auch politisch unbestritten: Zur Eliminierung des strukturellen Defizits des Kantonshaushalts sind Mehreinnahmen von rund 170 Mio. Franken notwendig. Der Regierungsrat hat zwei Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann: Eine Erhöhung des Kantonstarifs bei der Einkommenssteuer und eine Mitbeteiligung der Bezirke und Gemeinden am NFA sowie einen grundlegenden Systemwechsel mit einem proportionalen Einkommenssteuertarif (Flat Rate Tax). Sowohl der Regierungsrat als auch eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer favorisieren den Wechsel zur Flat Rate Tax.

Erhöhung der Sozialabzüge
Sämtliche Einkommen werden unabhängig von ihrer Höhe beim Kanton, den Bezirken und Gemeinden einheitlich mit demselben Steuersatz von 5.5% besteuert (einfache Steuer). Zur Abfederung der Mehrbelastung wird der Sozialabzug für Ehepaare um 20 000 Franken auf 26 400 Franken erhöht, derjenige für Alleinstehende um 10 000 Franken auf neu 13 200 Franken. Damit werden die tiefen Einkommen massiv entlastet, indem die Steuereintrittsschwelle steigt. Mehreinnahmen werden auch durch die Einführung eines eigenen Kantonstarifs bei der Vermögenssteuer und der Reduktion des Besitzesdauerrabatts bei der Grundstückgewinnsteuer erzielt. Gesamthaft ist mit Mehreinnahmen zugunsten des Kantons von rund 170 Mio. Franken zu rechnen.

Vorteile des Systemwechsels
Die „Flat-Rate-Besteuerung“ führt im Gegensatz zur Vernehmlassungsvariante „Tarifkurve und NFA-Beteiligung“ zu höheren und nachhaltigeren Einnahmen. Zudem sind mit der Flat Rate Tax weitere Vorteile wie die Beseitigung negativer Arbeitsanreize (zusätzliches Einkommen bleibt ohne Auswirkung auf die Progression) und eine starke Vereinfachung des Tarifsystems verbunden. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass eine NFA-Mitbeteiligung der Gemeinden und Bezirke mit grosser Mehrheit abgelehnt wird. Damit müsste das Tarifkurvensystem (Progression) umso deutlicher verschärft werden, was ein hohes Risiko birgt, dass einkommens- und vermögensstarke Personen den Kanton verlassen könnten. Dadurch entstehende Steuerausfälle müssten durch die unteren und mittleren Einkommen zusätzlich finanziert werden.

Auswertung der Vernehmlassung
Der Systemwechsel zur Flat Rate Tax wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer positiv gewertet. Allerdings wurden auch verschiedene Änderungs- und Ergänzungsanträge gestellt. Der Regierungsrat hat sich nach einer eingehenden Analyse für folgende Anpassungen an der Vorlage entschieden:

  • Mit der Einführung einer Personalsteuer („Kopfsteuer“) soll die in der Vernehmlassung zur Flat Rate Tax beanstandete zu weit gehende Steuerbefreiung unterer Einkommen vermieden werden. Die Personalsteuer soll fix 100 Franken betragen (pro erwachsene steuerpflichtige Person bzw. steuerpflichtiges Ehepaar mit Wohnsitz im Kanton). Wer bereits aufgrund seines Einkommens oder Vermögens gesamthaft mehr als diesen Betrag an Kantons-, Bezirks- und Gemeindesteuern zahlt, schuldet keine Personalsteuer mehr.
  • Zur Milderung der im Vergleich zur heutigen Regelung entstehenden Mehrbelastung tiefer und mittlerer Kapitalleistungen sollen neu Sozialabzüge im Umfang von 20 000 Franken für Ehepaare und von 10 000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen eingeführt werden. Um sehr grosse Kapitalleistungen stärker zu belasten und das erforderliche Ertragsvolumen von 170 Mio. Franken nicht zu schmälern, sollen Kapitalleistungen neu zu 2.75% besteuert werden.
  • Zur Vermeidung einer Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer wird die Schwelle, ab welcher der neu eingeführte höhere Kantonssteuersatz von 1.25‰ zur Anwendung gelangt, für Ehegatten verdoppelt. Sie liegt für diese neu bei einem steuerbaren Vermögen von 1 Mio. Franken, für Alleinstehende unverändert bei 500 000 Franken.

Wichtige finanzpolitische Weichenstellung für die Zukunft
Die Vorlage führt über eine Erhöhung der Steuerausschöpfung zukünftig zu einer höheren Marge nach Abzug der NFA-Belastung und damit zu einer besseren Finanzierung der übrigen Staatsausgaben des Kantons Schwyz. Dabei bleibt festzuhalten, dass bereits bisher alle Einkommens- und Vermögensstufen mehr Steuereinnahmen ablieferten, als sie an NFA-Last verursachten. Gleichzeitig gelingt es, die nach wie vor hohe Steuerattraktivität im interkantonalen und internationalen Vergleich bei den Einkommens- und Vermögenssteuern zu wahren. Der Steuerattraktivität kommt auch in Zukunft eine hohe Bedeutung zu, da ein erheblicher Teil des Steueraufkommens im Kanton Schwyz von wenigen Steuerpflichtigen im hohen Einkommens- und Vermögenssegment erbracht wird.

Zeitplan
Die Änderungen des Steuergesetzes sollen auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Behandlung im Kantonsrat wird voraussichtlich im Mai erfolgen und eine allenfalls notwendige Volksabstimmung könnte im September durchgeführt werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation:


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