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Kostentransparenz bei der Sonderpädagogik

Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 2/16

Kostentransparenz bei der Sonderpädagogik

Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 2/16

1. Wortlaut der Kleinen Anfrage

Am 12. Januar 2016 hat Kantonsrat Dominik Zehnder folgende Kleine Anfrage eingereicht:

„Trotz Sparbemühungen (z.B. unterrichteter Wochenstunden, Lehrerlöhne, usw.) und linker Vorwürfe, dass der Staat und insbesondere die Bildung kaputtgespart werden, steigen die Kosten auch bei der Volksschule unvermittelt an. Und dies obschon weder die Klassengrössen noch die Anzahl der unterrichteten Volksschüler und Volksschülerinnen angestiegen wären.
Aus der Bevölkerung hört man anekdotisch, dass die Anzahl der auf besondere Weise beschulten Kinder stetig zunehme und es daher stets mehr spezialisierter Fachkräfte und Pädagogen bedürfe. 

Um Fakten zu haben, ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender drei Fragen:

  • Hat die Zahl der auf Grund besonderer Bedürfnisse beschulter Kinder (Sonderpädagogik) in den Schwyzer Volksschulen zu- oder abgenommen? Bitte nach Schulstandorten (Gemeinden und Bezirken) aufteilen.
  • Wie haben sich die Ausgaben für Sonderpädagogik in den Schwyzer Volksschulen während der letzten zehn Jahre entwickelt?
  • Hat sich der Prozentsatz der Kosten für die Sonderpädagogie im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Volksschulbildung in den letzten zehn Jahren verändert? Wenn ja, in welche Richtung und um welchen Prozentsatz?

2. Antworten des Bildungsdepartements

 

2.1 Vorbemerkung
Die kleine Anfrage erkundigt sich nach der Entwicklung der Sonderpädagogik in den letzten zehn Jahren. Sie stellt Fragen nach der zahlen- und kostenmässigen Entwicklung in diesem Bereich bzw. im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für die Volksschulbildung.

Der Bereich der Sonderpädagogik unterteilt sich in einen niederschwelligen Bereich (Angebote der integrativen Förderung) und in einen hochschwelligen Bereich (eigentliche Sonderschulung; vom Kanton mit Verfügung erlassen; inkl. integrative Sonderschulung IS). Da lediglich dieser hochschwellige Bereich in die abschliessende Zuständigkeit des Kantons fällt, beschränken sich die nachstehenden Antworten denn auch darauf.

Ein Kostenvergleich über die letzten zehn Jahre hinweg macht nur beschränkt Sinn. Gilt es doch zu berücksichtigen, dass im Bereich der Sonderpädagogik auf das Jahr 2008 im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ein vollständig neues System eingerichtet wurde. War vor 2008 im Wesentlichen die Eidg. Invalidenversicherung für die Regelung und Finanzierung der Sonderschulung verantwortlich, so überging diese Aufgabe ab dem Jahr 2008 auf die Kantone. Insofern beschränken sich die nachstehenden Antworten denn auch auf den Zeitraum, seit welchem der Kanton Schwyz abschliessend zuständig ist.
 
         2.2 Hat die Zahl der auf Grund besonderer Bedürfnisse beschulter Kinder (Sonderpädagogik) in den Schwyzer Volksschulen zu- oder abgenommen? Bitte nach Schulstandorten (Gemeinden und Bezirken) aufteilen.

Die Anzahl Kinder und Jugendlicher im Sonderschulbereich hat insbesondere im Schuljahr nach der Übernahme der Verantwortung durch den Kanton einen sprunghaften Anstieg erfahren. Seitdem ist die Anzahl kontinuierlich rückläufig und scheint sich nun bei rund 400 zu stabilisieren.

Schuljahr 1)

08/09

09/10

10/11

11/12

12/13

13/14

14/15

15/16

Heilpäd. Zentren

190

205

212

213

218

213

206

213

Sprachheilschule

60

68

65

67

73

78

76

77

IS Verhalten

50

69

56

35

23

20

14

14

Separierte Sondersch.

116

121

120

130

121

108

104

100

Total Sonderschüler

416

463

453

445

435

419

400

404

Lernende Volksschule

17 159

17 015

16 825

16 595

16 432

16 372

16 278

2)

Sonderschulquote

2.42 %

2.72 %

2.69 %

2.68 %

2.65 %

2.56 %

2.46 %

2)

1) Zahlen jeweils erfasst per Stichtag 1. September
2) Auswertung der Schülerstatistik liegt noch nicht vor

Die Entwicklung der Anzahl Sonderschülerinnen und Sonderschüler nach Schulstandort wird erst seit dem Schuljahr 2010/11 statistisch erfasst und zwar nur für die integrierten Sonderschulungen und Sonderschulplatzierungen im Verhaltensbereich (vgl. dazu Tabelle im Anhang).

         2.3 Wie haben sich die Ausgaben für Sonderpädagogik in den Schwyzer Volksschulen während der letzten zehn Jahre entwickelt?

Die Frage soll anhand der Kosten der Sonderschulung (in Mio. Franken, gemäss Staatsrechnungen 2008-2014) beantwortet werden. Eine weiter zurückgehende Betrachtung macht aufgrund der mit dem NFA vorgenommenen Aufgabenneuverteilung keinen Sinn.

Jahr

2008

2009

2010

2011

2012

20133)

2014

Beiträge an Sonderschulung (Nettoaufwand)

17.28

17.56

17.91

18.03

16.94

14.15

11.65

Heilpäd. Zentren (Nettoaufwand)

8.10

7.79

8.52

8.52

8.73

4.47

4.67

Nettoaufwand Sonderschulung

25.38

25.35

26.43

26.55

25.67

18.62

16.32

Gemeindebeiträge

7.41

7.89

7.92

8.37

8.63

15.94

18.60

Gesamtaufwand Sonderschulung

32.79

33.24

34.35

34.93

34.30

34.56

31.52

Veränderung gegenüber Vorjahr (in %)

 

+1.35

+3.35

+1.68

-1.81

+0.79

-8.82

3) Neuregelung der Sonderschulbeiträge für Gemeinden ab 1.1.2013: Der Beitrag für separierte Sonderschulung entspricht pro Kind und Schuljahr der Hälfte des Durchschnittwerts der kantonalen Aufwendungen pro Sonderschulkind. Der Beitrag für integrierte Sonderschulung entspricht pro Kind der Hälfte der zusätzlichen Aufwendungen für das integrierte Kind.

Über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg kann der Gesamtaufwand für die Sonderschulung (Kantons- und Gemeindeanteil) weitgehend als stabil bezeichnet werden. Wie nach dem Systemwechsel aufgrund des NFA mit einiger Verzögerung eine Aufwandsteigerung festzustellen war, hat sich durch den im Kanton im Jahre 2013 geänderten Kostenteiler der gewünschte Effekt einer Aufwandreduktion allmählich eingestellt. Die Staatsrechnung 2015 wird weisen müssen, ob sich dieser Trend fortsetzt.         

         2.4 Hat sich der Prozentsatz der Kosten für die Sonderpädagogie im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der Volksschulbildung in den letzten zehn Jahren verändert? Wenn ja, in welche Richtung und um welchen Prozentsatz?

In der nachstehenden Tabelle wird der Kostenanteil der Sonderschulung an den gesamten Nettoaufwendungen der Volksschule (Nettoaufwand von Gemeinden, Bezirken und Kanton; in Mio. Franken) wiedergegeben.

Jahr

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Nettoaufwendungen Volksschule

244.15

248.33

250.20

255.01

252.88

256.65

258.24

Gesamtaufwand Sonderschulung

32.79

33.24

34.35

34.93

34.30

34.56

31.52

Kostenanteil Sonderschulung in %

13.43

13.38

13.72

13.69

13.56

13.46

12.21

Der Kostenanteil für die Sonderschulung ist im Zeitraum seit 2008 weitgehend unverändert geblieben. Erst als Folge des neuen Kostenteilers zwischen Kanton und Gemeinden seit dem 1. Januar 2013 ist dieser Anteil im Rechnungsjahr 2014 merklich zurückgegangen.

Bildungsdepartement des Kantons Schwyz
Departementsvorsteher


Beilage:
Tabelle über die Entwicklung der Anzahl Schülerinnen und Schüler nach Schulstandort Beilage_Antwort_KA_2_16  [PDF, 123 KB]


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