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Totalrevision des Kurtaxengesetzes

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Schwyz, 18. Februar 2016

Totalrevision des Kurtaxengesetzes

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, den Entwurf für ein neues Kurtaxengesetz erneut in die Vernehmlassung zu schicken. Kernpunkte der Vorlage sind die Bestimmungen über die Verwendung der Kurtaxen und die Abgabepflicht.

Das geltende Kurtaxengesetz aus dem Jahre 1970 enthält einige Bestimmungen, die mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sowie der herrschenden Lehre nicht mehr vereinbar sind. Mit dem neuen Erlass soll eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Kurtaxe und deren Verwendung durch die Gemeinden geschaffen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 11. April 2016.

Erneute Auflage nach 2009
Ein neues Kurtaxengesetz wurde bereits 2009 in die Vernehmlassung geschickt. Das Vorhaben wurde dann jedoch sistiert, weil das Vorliegen der Tourismusstrategie sowie deren Umsetzung abgewartet werden sollten. Im nun vorliegenden Entwurf des Kurtaxengesetzes wurden sowohl die Ergebnisse des damaligen Vernehmlassungsverfahrens, die Erkenntnisse aus der Strategieumsetzung als auch ähnliche Revisionsvorhaben in anderen Kantonen berücksichtigt.

Verwendungszweck
Kurtaxen sind ausschliesslich für die Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen einzusetzen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen. Informationsdienstleistungen, die im Fremdenverkehrsort zugunsten der Gäste erbracht werden, das heisst, diesen unmittelbar zugute kommen, dürfen mit Kurtaxen finanziert werden. Hingegen dürfen diese weder für die Marktbearbeitung (Werbung) noch für die Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden.

Erhebung von Kurtaxen
Abgabesubjekt ist neu der Gast, das heisst, jede natürliche Person, die in der betreffenden Gemeinde übernachtet, ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt zu begründen. Die Kurtaxe wird pro Person für jede entgeltliche Übernachtung erhoben. Die Beherberger sind zum Einzug und zur Ablieferung der Kurtaxen an die kommunale Bezugsstelle verpflichtet.

Die Höhe der Kurtaxen ist von der Gemeindeversammlung in einem Kurtaxenreglement festzulegen. Neu kann der Gemeinderat darin auch ermächtigt werden, die Abgaben im Rahmen der Teuerung zu erhöhen, wenn Mehraufwendungen dies rechtfertigen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier


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