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Kanton führt temporäres Asyl-Durchgangszentrum auf Rigi-Klösterli

Vorübergehende Nutzung eines Ferienhauses für drei Monate führt zu Entlastung

Schwyz, 10. Februar 2016

Kanton führt temporäres Asyl-Durchgangszentrum auf Rigi-Klösterli

Vorübergehende Nutzung eines Ferienhauses für drei Monate führt zu Entlastung

 

(VD/i) Das Amt für Migration mietet ein Ferienhaus auf Rigi-Klösterli und wird es für drei Monate, von März bis Mai 2016, als kantonales Durchgangszentrum (DGZ) nutzen. Die zusätzlichen Unterbringungskapazitäten führen bei den momentan hohen Zuweisungszahlen zur Entlastung der Gemeinden.

Weil der Kanton angesichts der steigenden Asylzahlen über zu wenig Unterbringungskapazitäten verfügt, muss er die Asylsuchenden seit einigen Monaten immer früher auf die Gemeinden verteilen. Die Asylsuchenden verweilen derzeit weniger als zwei Monate in den kantonalen Strukturen, bevor sie den Gemeinden zugewiesen werden.

Die Möglichkeit, ein Ferienhaus auf Rigi-Klösterli für drei Monate zu mieten, führt zu einer Entlastung der bestehenden Durchgangszentren (DGZ), welche voll ausgelastet sind und auch zur Entlastung der Gemeinden. Die aktuellen Zahlen der Asylgesuche sowie die Prognosen lassen auf eine weiterhin hohe Zuweisungszahl schliessen.

Der Kanton ist bundesrechtlich verpflichtet, rund 1.8 Prozent der ein Asylgesuch stellenden Personen aufzunehmen. Die Asylsuchenden werden gemäss kantonalem Migrationsgesetz während der ersten Phase in den kantonalen Durchgangszentren (DGZ) untergebracht. Die DGZ erfüllen in den ersten Monaten wichtige Aufgaben in den Bereichen Sprache, Integration und medizinische Versorgung. Anschliessend werden die Asylsuchenden auf die Gemeinden verteilt.

Das Ferienhaus liegt 3 Gehminuten von der Rigibahn-Station Klösterli entfernt. Der Kanton Schwyz wird in diesem maximal 50 Personen einquartieren. Die Betreuung der Asylsuchenden erfolgt, gestützt auf eine Leistungsvereinbarung, durch die Caritas Schweiz, welche bereits die anderen kantonalen Durchgangszentren führt und ist an 7 Tagen, 24 Stunden gewährleistet.

Die Gemeinde Arth sowie die Direktion der Rigi Bahnen AG sind rechtzeitig über die Absichten des Amtes für Migration informiert worden und anerkennen den Bedarf nach kantonalen Unterbringungsstrukturen. Sie wollen hierzu einen Beitrag leisten. Das Ferienhaus auf Rigi-Klösterli wird für die kurze und temporäre Nutzung als Durchgangszentrum während der Zwischensaison an der Rigi grundsätzlich als geeignet erachtet.

Die Zuweisungen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in die Gemeinde Arth werden während des Betriebes des Durchgangszentrums „Rigi-Klösterli“ angemessen kompensiert.

Für die unmittelbare Anwohnerschaft ist in der 2. Februarhälfte 2016 eine Informationsveranstaltung geplant. Im Weiteren wird das Amt für Migration eine Kontaktgruppe bestehend aus Vertretern der Gemeinde, der Anrainer, der Rigi Bahnen AG, des Amtes für Migration, der Polizei sowie der Zentrumsleitung einsetzen, welche die verschiedenen Anliegen im Zusammenhang mit dem Zentrumsbetrieb aufnimmt. Diese Vorgehensweise hat sich bei allen Durchgangszentren (DGZ) des Kantons bewährt.

Volkswirtschaftsdepartement
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