Navigieren im Kanton Schwyz

Totalrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzgebung

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Schwyz, 4. Februar 2016

Totalrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzgebung

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage zur Totalrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzgebung zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Revision verfolgt als zentrales Ziel die zahlreichen Änderungen des Bundesrechts ins kantonale Recht zu überführen.

Die kantonale Jagdgesetzgebung stammt aus den Jahren 1972 und 1989. In vielen Bereichen besteht aufgrund der Änderungen der Jagderlasse auf Bundesebene ein Handlungsbedarf. Zudem wurde erkannt, dass diverse Kompetenzregelungen nicht mehr zeitgemäss sind und auch die Rechtsprechung Anpassungen notwendig macht.

Die Totalrevision des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes im Überblick:

  • Neu ist eine dreiteilige Gesetzgebung vorgesehen. Die bisherigen kantonsrätlichen Erlasse wurden vollständig überarbeitet und zu einem kantonsrätlichen Erlass zusammengeführt. Basierend auf diesem Erlass sind eine regierungsrätliche Vollzugsverordnung und die jährlichen departementalen Jagdvorschriften zu erlassen.
  •  Am bewährten Patentsystem wird festgehalten.
  • Der Umgang mit Wildtieren wird den heutigen Ansprüchen angepasst, wie dies in der Bundesgesetzgebung bestimmt ist. Die Grundlagen für die Umsetzung der vom Bund geforderten Wildruhezonen werden im neuen Gesetz verankert. Eine allfällige Umsetzung erfolgt im Nutzungsplanverfahren.
  • Mit dem neuen Gesetz wird eine bestehende Gesetzeslücke in der Falknerei geschlossen.
  • Die Jagdplanung wird mit einer Splittung des Hochwildpatents in ein Gamswildpatent, ein Rotwildpatent sowie ein Schwarzwildpatent vereinfacht und besser steuerbar.
  • Die Wildfütterung soll vom Kanton nur noch in Notzeiten oder zur Wildlenkung bewilligt werden.

Auswertung der Vernehmlassung
Vom Dezember 2014 bis April 2015 konnten sich die politischen Parteien, die Bezirke und Gemeinden, der Schwyzer Kantonale Patentjägerverband, Korporationen, Verbände und Organisationen zum Vernehmlassungsentwurf äussern. Eingegangen sind umfangreiche Vernehmlassungsantworten. Grossmehrheitlich wurde dem neuen Jagd- und Wildschutzgesetz zugestimmt. Gemäss Umweltdirektor Andreas Barraud wurden die Anpassungen an die heutigen Gegebenheit und die neue Kompetenzregelung begrüsst, ebenso die frühzeitige Einbindung der betroffenen Akteure in der Erarbeitung der Vorlage im Rahmen von Workshops. Kritisiert wurden diverse Kompetenzverschiebungen vom Regierungsrat zum Departement bzw. zum Amt. Die Regierung ist jedoch bestrebt, sich strategischen Aufgaben zu widmen und operative sowie politisch weniger heikle Aufgaben stufen- und fachgerecht zu delegieren.

Weidmännisches Verhalten ist Pflicht
Der Begriff Weidmännigkeit wird in der Jägerschaft unterschiedlich gelebt und ist juristisch vage. Anhand der Erfahrungen aus der Vergangenheit wird das unweidmännische Verhalten im Gesetz präzisiert. Mit dem Treffsicherheitsnachweis - neu eine Voraussetzung für die Jagdberechtigung - wird ein wichtiger Aspekt für ein weidgerechtes Verhalten und die Sicherheit auf der Jagd verankert. Damit zieht der Kanton mit den meisten anderen Kantonen gleich.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken