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Nutzungsplanung Brunnen Nord

Zweite öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans

Schwyz, 27. Januar 2016

Nutzungsplanung Brunnen Nord

Zweite öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplans

 

(VD/i) Der Planungsprozess der Entwicklungsachse Urmiberg erreicht einen wichtigen Meilenstein: Der kantonale Nutzungsplan Brunnen Nord wird ab dem kommenden Freitag, 29. Januar 2016, zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt.

Das Volkswirtschaftsdepartement hat die kantonale Nutzungsplanung zur Entwicklung der Urmiberg-achse im April 2013 erstmals öffentlich aufgelegt. Während der ersten öffentlichen Auflage gingen insgesamt 28 Einsprachen ein, davon 12 gegen den Teil "Brunnen Nord". Nach einer detaillierten Auswertung der Einsprachen wurde die kantonale Nutzungsplanung Urmibergachse in "Brunnen Nord" und "Seewen Schwyz" getrennt und einzeln weiterbearbeitet. Mit sämtlichen Einsprechern wurden Gespräche sowie bei Bedarf Vergleichsverhandlungen geführt. Durch Anpassungen des kantonalen Nutzungsplans "Brunnen Nord" konnte zwischenzeitlich eine gütliche Einigung mit den Einsprechern vereinbart und den betroffenen Grundeigentümern ein vollständiger Realersatz für das erforderliche Land der Basiserschliessung angeboten werden.

Vorgenommene Änderungen
Die wesentlichen Anpassungen in Brunnen Nord umfassen eine Erhöhung des minimalen Wohnanteils in der Zone BNA um 5% sowie die Vergrösserung der Gebäudehöhen unter Beibehaltung der maximalen Ausnützungsziffer. Ferner wurden die Grundstücke der SBB (Freiverlad "Knierampe"), der Nova Brunnen AG (bewilligter Attractor) sowie der Silo AG Brunnen von der Gestaltungsplanpflicht befreit. Bei einem Abbruch des 56 m hohen Silogebäudes wäre ein 23.5 m hoher Neubau möglich, welcher einen Architekturwettbewerb unter Beteiligung des Gemeinderates Ingenbohl bedingt. Im Weiteren wurde ein Sanierungs- und Umsetzungskonzept für den überregionalen Wildtierkorridor SZ 6 im Felderboden erarbeitet und dessen minimale Korridorbreite im Nutzungsplan von 75 m auf 90 m vergrössert. Zudem wurde die Linienführung des Fuss- und Radverkehrs im Nutzungsplan verbindlich festgelegt.

Zweite öffentliche Auflage
Hat die gütliche Einigung der Einsprachen wesentliche Änderungen zur Folge, muss gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz das Auflageverfahren wiederholt werden. Die zweite öffentliche Auflage dauert vom 29. Januar 2016 bis zum 29. Februar 2016. Während dieser Frist können gegen die Änderungen des Nutzungsplans Einsprachen eingereicht werden. Gegen Punkte, bei denen sich gegenüber der ersten Auflage nichts geändert hat, sind keine Einsprachen mehr möglich. Die Unterlagen können im Internet oder auf dem Bauamt in Brunnen bzw. beim Amt für Raumentwicklung in Schwyz eingesehen werden. Für den Teil "Seewen Schwyz" erfolgt eine zweite Auflage gemeinsam mit der kommunalen Erschliessungsplanänderung für die Muotabrücke West in Ibach.

Volkswirtschaftsdepartement
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