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Mehrheit der Vernehmlasser für Flat Rate Tax

Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes abgeschlossen

Schwyz, 28. Januar 2016

Mehrheit der Vernehmlasser für Flat Rate Tax

Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes abgeschlossen

 

(FD/i) Am 20. Januar 2016 ist die Vernehmlassungsfrist zur Teilrevision des Steuergesetzes abgelaufen. Die Steuergesetzrevision bezweckt, die zur Sanierung des kantonalen Finanzhaushaltes dringend benötigten Mehreinnahmen zu erzielen. Das Finanzdepartement hat die eingegangenen 67 Vernehmlassungsantworten ausgewertet. Über alles gesehen äusserten sich die Vernehmlassungsteilnehmer mehrheitlich für die Variante Flat Rate Tax bzw. gegen die Variante Tarifkurve und NFA-Beteiligung. Es wurden diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge gestellt. Der Regierungsrat prüft die Anträge und arbeitet nun Bericht und Vorlage zu Handen des Kantonsrates aus.

Der Regierungsrat hat anfangs November 2015 zwei Vorlagenvarianten in die Vernehmlassung geschickt. Beide Varianten beinhalten eine Teilrevision des Steuergesetzes. Die vom Regierungsrat favorisierte Variante zeichnet sich durch die Einführung eines proportionalen Einkommenssteuertarifs (Variante Flat Rate Tax) aus. Die zweite Variante würde eine Erhöhung des Kantonstarifs bei der Einkommenssteuer und eine Mitbeteiligung der Bezirke und Gemeinden an der NFA-Last vorsehen (Variante Tarifkurve und NFA-Beteiligung). Beide Varianten sehen auch Massnahmen bei der Ver-mögensbesteuerung und der Grundstückgewinnsteuer vor.

Von den 67 eingegangenen Vernehmlassungsantworten äusserten sich 59 inhaltlich zu den Varianten. Acht Stellungnahmen sind Verzichte ohne Äusserungen zu den Varianten. Eine erste Auswertung der Vernehmlassungsantworten zeigt, dass sich über alles gesehen die Vernehmlassungsteilnehmer mehrheitlich zugunsten der Variante Flat Rate Tax aussprechen bzw. sich ablehnend gegenüber der Variante Tarifkurve und NFA-Beteiligung zeigen. Es ist allerdings festzuhalten, dass diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge gestellt wurden.

Bei den Schwyzer Parteien zeigt sich ein zweigeteiltes Bild. Von den vier grossen Parteien befürworten SVP und FDP die Variante Flat Rate Tax; CVP und SP stehen dieser hingegen ablehnend gegenüber und unterstützen die Variante Tarifkurve und NFA-Beteiligung. Die Bezirke und Gemeinden äussern sich grossmehrheitlich zugunsten der Variante Flat Rate Tax und lehnen die Alternative ab. Lediglich drei Gemeinden bevorzugen die Variante Tarifkurve und NFA-Beteiligung.

Der Regierungsrat prüft alle eingegangenen Anträge und arbeitet nun mit Hochdruck an Bericht und Vorlage zu Handen des Kantonsrates. Die kantonsrätliche Spezialkommission für die Vorberatung des Steuergesetzes unter Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Markus Hauenstein, hat bereits mehrere Sitzungen terminiert, um das Geschäft zu beraten. Die Behandlung im Kantonsrat ist für die Sitzung vom 25. Mai 2016 traktandiert. Ein Inkrafttreten der Revision ist per 1. Januar 2017 vorgesehen.

Finanzdepartement
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