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Richtiges Verhalten bei einem Sirenenalarm

Die Lehren aus dem Fehlalarm vom April 2015

Schwyz, 14. Januar 2016

Richtiges Verhalten bei einem Sirenenalarm

Die Lehren aus dem Fehlalarm vom April 2015

 

(SD/i) Das rasche und richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm ist entscheidend. Ausgelöst durch einen Fehlalarm im April 2015 haben die verantwortlichen Stellen auf allen Stufen den gesamten Prozess auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft. Mit verschiedenen Massnahmen sollen die technischen Abläufe optimiert und die Sensibilisierung der Bevölkerung erhöht werden.

Am 7. April 2015 kam es bei einer routinemässigen Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Sirenen zu einem Fehlalarm: Alle 36 Wasseralarmsirenen in den Bezirken March, Höfe und Einsiedeln wurden versehentlich ausgelöst.

Handlungsbedarf erkannt
Die Reaktionen auf diesen Fehlalarm zeigten, dass in einem Ernstfall nicht alles wunschgemäss funktioniert hätte. Die internen Prozesse und die Zusammenarbeit mit den Bundesstellen förderten Optimierungspotenzial zutage, aber auch das Verhalten der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Alarmierung verdeutlichte Unsicherheiten bezüglich raschem und richtigem Handeln. Die verantwortlichen Stellen des Amtes für Militär, Feuer- und Zivilschutz, der Kantonspolizei, der betroffenen Gemeinden, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und der Kraftwerke haben deshalb den Alarmierungsprozess und die Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft.

Ein Zusammenwirken verschiedener Massnahmen
Die Aufarbeitung des Fehlalarms hat gezeigt, dass nicht ein einzelner Faktor für die anschliessenden Unsicherheiten verantwortlich war, sondern dass mit einem Zusammenwirken verschiedener Massnahmen Optimierungen angestrebt werden müssen:

  • Der Schulung der Mitarbeiter der Kantonspolizei, die den Alarm auslösen, wird ein noch grösseres Gewicht beigemessen. Dazu zählt auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Damit werden möglichst rasche und gut koordinierte Abläufe angestrebt, um der Bevölkerung den für die richtige Reaktion notwendigen Spielraum zu geben.
  • Zusammen mit den Stabschefs und den Alarmierungsverantwortlichen der Gemeinden und Bezirke wurden die Wasseralarm-Merkblätter überarbeitet. Sie werden an alle Haushaltungen in gefährdeten Gebieten verteilt mit der Aufforderung, diese zuhause an einem gut sichtbaren Ort aufzubewahren.
  • Die Stabschefs der Gemeinde- und Bezirksführungsstäbe wurden an einer gemeinsamen Tagung im November 2015 über den Ablauf und die beschlossenen Massnahmen informiert.
  • Die durch mehrere hundert Notrufe auf der Einsatzzentrale der Kantonspolizei verursachte Überlastung wird durch eine seit Mai 2015 funktionierende Zusammenarbeit verschiedener Polizeikorps entschärft. Die Kantonspolizeien von Schwyz, Zug, Obwalden und Nidwalden übernehmen gegenseitig Notrufe, wenn grössere Ereignissen zu einer Überlastung der Einsatzzentralen führen.
  • Die Überarbeitung der Wasseralarm-Merkblätter und gezielte Informationskampagnen sollen die Sensibilität der Bevölkerung für das richtige und rasche Verhalten erhöhen.
  • Auf Stufe Bund werden neue Kommunikationsmittel zur Alarmierung und Information der Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen geprüft. Diese können bei Eignung zu einem späteren Zeitpunkt auch in die Informationsvermittlung auf Stufe Kanton einfliessen.

Die Verantwortlichen auf allen Stufen sind sich einig: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Ereignis eintritt, ist äusserst gering. Umso wichtiger ist es, dass im Ernstfall rasch und richtig gehandelt wird. Zu diesem Zweck werden auch die jährlichen Sirenentests durchgeführt, um einerseits die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und andererseits die Bevölkerung wiederkehrend zu sensibilisieren.

Richtiges Verhalten bei Sirenenalarm

Allgemeiner Alarm

Mit einem regelmässig auf- und absteigenden Ton wird der Allgemeine Alarm ausgelöst. Das Zeichen dauert bei stationären Sirenen eine Minute und wird nach zwei Minuten Unterbrechung wiederholt. Ausgelöst wird der Allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amtliche Mitteilungen an, die über Radio verbreitet werden. Der Allgemeine Alarm soll also die Bevölkerung dazu bewegen, umgehend das Radio einzuschalten.

Wasseralarm

Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen zur Anwendung. Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden. Die Bevölkerung ist aufgerufen, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen und die nächstgelegene Anhöhe aufzusuchen. Die an alle Haushaltungen, an die Behörden und an die Schulen in den gefährdeten Gebieten verteilten Merkblätter geben Auskunft über sichere Warteräume.

Weitere Informationen

www.bevoelkerungsschutz.admin.ch

Sicherheitsdepartement
Information


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