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Start der Wintersaison in den Natur- und Wildschutzgebieten

Korridorgebot im Naturschutzgebiet Ibergeregg ab dem 1. Dezember

Schwyz, 30. November 2015

Start der Wintersaison in den Natur- und Wildschutzgebieten

Korridorgebot im Naturschutzgebiet Ibergeregg ab dem 1. Dezember

 

(ANJF/i) Wildtiere sind insbesondere im Winter auf Ruhe angewiesen. Ab dem 1. Dezember darf das Naturschutzgebiet Ibergeregg deshalb nur in den ausgeschiedenen Korridoren begangen werden. Auch in anderen Wildschutzgebieten sollten sich die Besucher an die signalisierten Routen halten. Trotzdem können attraktive Skitouren und Schneeschuhwanderungen unternommen werden.

Die Winter-Signalisation ist bereits aufgestellt, der erste Schnee schon gefallen. In den Natur- und Wildschutzgebieten hat die Wintersaison begonnen. Das Naturschutzgebiet Ibergeregg darf vom 1. Dezember bis zum 31. März wieder nur auf den bezeichneten Korridoren für Wintertourismus befahren und betreten werden.

Vor allem das Naturschutzgebiet Ibergeregg sowie die Jagdbanngebiete Mythen und Silbern-Jägern-Bödmerenwald in Muotathal sind Lebensräume verschiedener störungsempfindlicher Wildtierarten. Insbesondere in der Ibergeregg kommt auch das stark gefährdete Auerhuhn vor. Mit der Korridor-Regelung soll bewirkt werden, dass sich die winterliche Erholungsnutzung auf wenige Routen konzentriert und grössere störungsfreie Räume für das Wild bestehen bleiben.

Wildtiere brauchen insbesondere im Winter viel Ruhe, weil ihre Nahrung wegen Schnee und Eis schlecht zugänglich ist, und sie an den kurzen Wintertagen nur wenig Zeit für die Nahrungsaufnahme haben. Andererseits erfordern Kälte und Schnee mehr Energie für die Aufrechterhaltung der Körpertemperatur und die erschwerte Fortbewegung. Werden Wildtiere im Winter wiederholt aufgeschreckt und zur Flucht gezwungen, werden sie von der Nahrungsaufnahme abgehalten und verlieren viel Energie. Die Tiere werden körperlich geschwächt. Sie werden krank oder sterben. Schwache und kranke Tiere haben im nächsten Frühling häufig keinen Nachwuchs. Bei gefährdeten Arten kann dies zum Aussterben führen. Vertriebenes Wild richtet zudem häufig Verbissschäden am Jungwuchs im Wald an.

Die Besucher des Naturschutzgebiets Ibergeregg und anderer Wildschutzgebiete sind deshalb dazu aufgefordert, sich beim Schneeschuhlaufen, auf Skitouren oder bei anderen wintersportlichen Aktivitäten an die vor Ort signalisierten Routen zu halten. In der Ibergeregg sind diese auch auf den Tafeln an den Schutzgebietseingängen angezeigt. In den örtlichen Tourismusbüros, Restaurants, Hütten und Sportgeschäften liegt ein Faltblatt mit Schneeschuh­- und weiteren begehbaren Routen im Schutzgebiet Ibergeregg auf. Die Schutzgebietskarte mit den Korridoren für Wintertourismus und das Faltblatt mit den Schneeschuhrouten sind auch auf der Homepage des Amts für Natur, Jagd und Fischerei (www.sz.ch/naturschutz) abrufbar. Mit Hilfe von www.wildruhezonen.ch oder der Homepage des Schneeschuhverbands Schweiz (www.s-v-s.ch) lassen sich weitere attraktive und wildtierverträgliche Schneeschuhwanderungen und Skitouren im Kanton Schwyz planen.

Umweltdepartement


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