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Nutzungsplan Moorlandschaft Schwantenau geht in die öffentliche Auflage

Planauflage vom 13. November bis zum 14. Dezember 2015

Schwyz, 12. November 2015

Nutzungsplan Moorlandschaft Schwantenau geht in die öffentliche Auflage

Planauflage vom 13. November bis zum 14. Dezember 2015

 

(UD/i) Während rund sechs Jahren hat das Umweltdepartement in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen einen Nutzungsplan für die Moorlandschaft Schwantenau erarbeitet. Dieser liegt vom 13. November bis zum 14. Dezember 2015 öffentlich auf. Während dieser Zeit kann der Plan von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Wer vom Nutzungsplan in seinen Interessen berührt ist, kann Einsprache erheben.

Abschluss eines mehrjährigen Planungsprozesses
Die Nutzungsplanung für die Moorlandschaft Schwantenau ist seit dem Jahr 2009 im Gange.Die öffentliche Planauflage ist der Abschluss dieses vom Umweltdepartement kooperativ geführten Planungsprozesses. Neben den betroffenen kantonalen Ämtern und dem Bezirk Einsiedeln haben sich verschiedene private Interessengruppen an der Erarbeitung des Nutzungsplans beteiligt.

Wichtigste Themen der Nutzungsplanung waren die Abgrenzung der Moorlandschaft, die Besucherlenkung, die Ausscheidung von Nährstoffpufferzonen, ökologische Aufwertungsmassnahmen sowie die künftige Nutzung der Pflanzgärten und der traditionellen Torfstich- und Bewirtschaftungshütten. Das nun zur Auflage gelangende Planungsergebnis integriert die vielen, zum Teil sehr unterschiedlichen Anliegen der Interessengruppen und stimmt sie aufeinander ab.

Öffentliche Einsichtnahme
Die öffentliche Planauflage dauert 30 Tage, vom 13. November bis zum 14. Dezember 2015. Aufgelegt werden die Entwürfe von Schutzverordnung, Richtlinien und Schutzplan sowie der erläuternde Bericht.

Während der öffentlichen Auflage können die Planunterlagen auf der Kanzlei des Bezirks Einsiedeln sowie beim Sekretariat des Amts für Natur, Jagd und Fischerei in Schwyz (Regierungsgebäude, Bahnhofstrasse 9) zu den üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage des Amts für Natur, Jagd und Fischerei (www.sz.ch/anjf) unter der Rubrik „Aktuelles“ aufgeschaltet.

Wer vom Nutzungsplan in seinen Interessen berührt und mit den vorgesehenen Bestimmungen nicht einverstanden ist, kann beim Umweltdepartement schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Umweltdepartement
Information


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