Navigieren im Kanton Schwyz

Kanton mietet „Biberhof“ in Bennau als Durchgangszentrum für Asylsuchende

Zusätzliche Unterbringungskapazitäten führen zu Entlastung der Gemeinden

Schwyz, 21. September 2015

Kanton mietet „Biberhof“ in Bennau als Durchgangszentrum für Asylsuchende

Zusätzliche Unterbringungskapazitäten führen zu Entlastung der Gemeinden

 

(Stk/i) Der Regierungsrat mietet die sich südwestlich des Bahnhofs Biberbrugg befindliche Wohn- und Geschäftsliegenschaft „Biberhof“ zur Nutzung als Durchgangszentrum für Asylsuchende.

Weil der Kanton angesichts der steigenden Asylzahlen über zu wenige Unterbringungskapazitäten verfügt, muss er die Asylsuchenden seit einigen Monaten immer früher auf die Gemeinden verteilen. Die Asylsuchenden verweilen derzeit noch zwei Monate in den kantonalen Strukturen, bevor sie den Gemeinden zugewiesen werden.

Die Möglichkeit, die Liegenschaft „Biberhof“ in Bennau für fünf Jahre zu mieten, führt zu einer Entlastung der Gemeinden. Mit der Miete des „Biberhofs“ kann zudem das Durchgangszentrum Grünenwald in Muotathal abgelöst werden, das aufgrund erheblicher baulicher Mängel Mitte 2016 geschlossen werden muss.

Der „Biberhof“ befindet sich südwestlich des Bahnhofs Biberbrugg im Spickel zwischen der Bahnlinie und der Kantonsstrasse nach Einsiedeln und der Bennauerstrasse. In den vergangenen Jahren wurde er von verschiedenen Besitzern in gastronomisch unterschiedlicher Form genutzt. Er bietet Platz für 60 – 70 Personen, wobei durch Ausbauten mittelfristig weitere 20 Plätze geschaffen werden könnten. Die Betreuung der Asylsuchenden erfolgt gestützt auf eine Leistungsvereinbarung durch die Caritas Schweiz, welche bereits die anderen kantonalen Durchgangszentren führt. Das Mietverhältnis beginnt am 1. Oktober 2015; der Bezug der Liegenschaft erfolgt schrittweise ab November.

Der Bezirksrat Einsiedeln ist rechtzeitig über den Entscheid in Kenntnis gesetzt worden. Der Bezirksrat anerkennt den Bedarf nach kantonalen Unterbringungsstrukturen und will hierzu einen Beitrag leisten. Der „Biberhof“ wird für ein Durchgangszentrum grundsätzlich als geeignet erachtet. Gleichzeitig fordert der Bezirksrat vom Kanton den frühzeitigen Einbezug des Bezirks wie auch der Anwohnerschaft beim Aufbau und Betrieb des „Biberhofs“. Zudem sind die Zuweisungen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Bezirk Einsiedeln aufgrund des neuen Durchgangszentrums angemessen zu kompensieren.

Beiden Forderungen will der Kanton nachkommen. Für die Anwohnerschaft ist im Oktober eine Informationsveranstaltung geplant. Im Weiteren wird das Amt für Migration eine Kontaktgruppe bestehend aus Vertretern des Bezirks, der Anrainer, des Amtes für Migration, der Polizei sowie der Zentrumsleitung einsetzen, welche sich regelmässig trifft und die verschiedenen Anliegen im Zusammenhang mit dem Zentrumsbetrieb aufnimmt. Diese Vorgehensweise hat sich sowohl bei der Notunterkunft in Schwyz als auch beim Durchgangszentrum in Morschach bewährt.

Staatskanzlei

 

Auskunft:
Regierungsrat Kurt Zibung, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Telefon 041 819 18 00
Bezirksammann Hermann Betschart, Bezirk Einsiedeln, Telefon 055 418 41 21


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken