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Regierungsrat empfiehlt Volksinitiative "PlusEnergiehaus" zur Ablehnung

Zentrale Anliegen sollen in Gesetzesrevision aufgenommen werden

Schwyz, 3. September 2015

Regierungsrat empfiehlt Volksinitiative "PlusEnergiehaus" zur Ablehnung

Zentrale Anliegen sollen in Gesetzesrevision aufgenommen werden

 

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative „PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz“ abzulehnen. Die Initiative schiesst nach Ansicht der Regierung über das Ziel hinaus und erschwert die beabsichtigte Harmonisierung im Energiebereich unter den Kantonen. Berechtigte Anliegen der Initianten sollen aber in die bevorstehende Revision des Energiegesetzes aufgenommen werden.

Die von der CVP eingereichte Volksinitiative „PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz“ verlangt, dass Neubauten mehr Energie produzieren als sie verbrauchen. Darin eingeschlossen ist auch der Verbrauch des Haushaltstroms der Bewohner oder eines Dienstleistungsbetriebes. Für die energetische Sanierung von bestehenden Bauten verlangt die Initiative ein Anreizsystem, das noch zu entwickeln wäre.

Ja, aber…
Der Regierungsrat unterstützt zwar die grundsätzliche Zielsetzung der Initiative, sieht aber in der Praxis gewichtige Gründe, die gegen die Initiative sprechen:

  • Die Vorgaben an Neubauten sind sehr hoch, da auch der Verbrauchsstrom eingerechnet wird. Deren Einhaltung wird, vor allem bei grösseren Gebäuden, nur mit erheblichem Aufwand zu erreichen sein.
  • Die Kontrolle und der Vollzug wären aufwendig und konfliktträchtig. Wer wäre beispielsweise verantwortlich, wenn bei einem Mietobjekt der Energieverbrauch die Energieproduktion übersteigen würde?
  • Die bei Neubauten möglichen Effizienzgewinne sind im Vergleich zum Gesamtbestand der Gebäude bescheiden. Die grössten Potenziale zum Energiesparen liegen bei den bestehenden Gebäuden. Gerade dazu macht der Initiativtext aber keine konkreten Aussagen.
  • Die Kantone versuchen, durch Mustervorschriften die energierechtlichen Bestimmungen landesweit zu harmonisieren. Die Annahme der Initiative würde diesen Bestrebungen zuwiderlaufen.

Der Regierungsrat beantragt dem Regierungsrat aufgrund dieser Überlegungen, die Initiative abzulehnen. Berechtigte Ziele will er aber gleichzeitig in die geplante Revision des kantonalen Energiegesetzes aufnehmen. Der Regierungsrat vertritt die Auffassung, dass mit diesem Vorgehen die energiepolitischen Ziele effektiver verfolgt werden können und gleichzeitig die angestrebte Harmonisierung unter den Kantonen nicht behindert wird.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Antrag an den Kantonsrat


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