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Finanzstarke Bezirke und Gemeinden zahlen 18 Mio. Franken mehr in den Finanzausgleich

Kanton überprüft die kantonalen Steuertarife auf ihre Kompatibilität mit dem NFA

Schwyz, 2. Juli 2015

Finanzstarke Bezirke und Gemeinden zahlen 18 Mio. Franken mehr in den Finanzausgleich

Kanton überprüft die kantonalen Steuertarife auf ihre Kompatibilität mit dem NFA

 

(Stk/i) Die finanzstarken Bezirke und Gemeinden leisten einen höheren Beitrag in den innerkantonalen Finanzausgleich und entlasten damit den kantonalen Staatshaushalt. Der Kanton überprüft derweil die aktuellen kantonalen Steuertarife mit dem Ziel, die Kompatibilität mit der NFA-Belastung sicherzustellen. Dies sind weitere wichtige Massnahmen auf dem Weg zum ausgeglichenen Staatshaushalt.

Das Entlastungsprogramm 2014-2017, welches den Ausgleich des kantonalen Staatshaushalts zum Ziel hat, wird konsequent weitergeführt. Zusätzlich zu den bekannten und teilweise bereits umgesetzten Entlastungsmassnahmen stehen weitere Schritte vor der Realisierung.

Finanzstarke Gemeinden entlasten Kantonshaushalt
Die finanzstarken Bezirke und Gemeinden (Bezirke Höfe und Küssnacht, Gemeinden Lachen, Altendorf, Wollerau, Freienbach und Feusisberg) erhöhen ihren Beitrag in den innerkantonalen Finanzausgleich um 18 Mio. Franken. Sie zahlen damit im kommenden Jahr 39 statt 21 Mio. Franken. Der kantonale Staatshaushalt wird dadurch um 11 Mio. Franken entlastet. Diese Lösung hat das Finanzdepartement im Gespräch mit den Gebergemeinden erarbeitet. Voraussetzung dafür ist eine neue Übergangsbestimmung im Gesetz über den kantonalen Finanzausgleich.

Kantonale Steuertarife werden auf ihre NFA-Kompatibilität überprüft
Die ungebremst steigenden Zahlungen des Kantons Schwyz in den Ressourcenausgleich des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) sind eine der Hauptursachen für das Ausgabenwachstum der vergangenen Jahre. Sie sind von rund 50 Mio. Franken (2005) auf über 160 Mio. Franken (2015) gestiegen. Die Steuereinnahmen haben in dieser Zeitspanne dagegen nur um etwa 50 Mio. Franken zugenommen. Deshalb werden die kantonalen Steuertarife nochmals überprüft und die Nettosteuereinnahmen in Kombination mit dem NFA beurteilt. Das Ziel ist es, dass die kantonalen Steuereinnahmen über alle Steuertarife hinweg, die durch den NFA ausgelösten Belastungen zu leisten vermögen. Zudem müssen auch genügend Mittel generiert werden, um die Staatsaufgaben zu finanzieren und einen ausgeglichenen und schlanken Staatshaushalt zu ermöglichen.

Bereits grosse Entlastungen realisiert
Seit 2005 wurden verschiedene Entlastungspakete geschnürt und umgesetzt. Damit konnte der kantonale Staatshaushalt um total rund 238 Mio. Franken entlastet werden. Rund 73.5 Mio. Franken entfielen dabei auf Aufwandreduktionen, 144.5 Mio. Franken auf Mehreinnahmen und 20 Mio. Franken auf Anpassungen bei der Lastenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinwesen. Trotz der eingeleiteten Überprüfung der kantonalen Steuertarife und des höheren Beitrags der finanzstarken Gemeinwesen in den innerkantonalen Finanzausgleich werden zusätzliche Massnahmen auf der Aufwandseite nicht zu umgehen sein. Vorlagen zu einem Verzicht von Aufgaben und Leistungen sowie eine Analyse der bestehenden Abläufe sind weiter in Erarbeitung. Als weiterer Schritt zur von BAKBASEL durchgeführten Studie zum Kostenniveau vergleichbarer Leistungen wurde ein Vergleich mit den Entlastungsmassnahmen der Benchmarkingkantone eingeleitet. Diese Vergleiche können nützliche Hinweise liefern.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Weitere Informationen zum Entlastungsprogramm 2014-2017


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