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Der Regierungsrat hat die Netzgebiete für die Stromversorgung zugeteilt

Sicherheit und Transparenz stehen im Zentrum

Schwyz, 25. Juni 2015

Der Regierungsrat hat die Netzgebiete für die Stromversorgung zugeteilt

Sicherheit und Transparenz stehen im Zentrum

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Netzebenen den interessierten Netzbetreibern zugeteilt. Die Zuteilung entspricht weitgehend dem heutigen Stand. Die Netzgebiete werden in einem öffentlichen Kataster publiziert.

Die Verantwortlichkeiten für die Stromnetze sind auf verschiedenen Ebenen angesiedelt. Der Bund ist für das übergeordnete und internationale Übertragungsnetz zuständig, die Kantone für die überregionalen, regionalen und lokalen Netze. Gemäss Bundesgesetz über die Stromversorgung haben die Kantone die Netzbetreiber in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu bezeichnen.

Regierungsrat orientiert sich am heutigen Zustand
Der Regierungsrat hat sich bei der Netzzuteilung weitgehend am heutigen Zustand orientiert. Dabei wird das gesamte Kantonsgebiet abgedeckt, ohne dass es zu Überlappungen kommt. Der grösste Teil des Kantonsgebiets lässt sich mit einvernehmlichen Lösungen abdecken. In einigen wenigen Gebieten hat sich mehr als ein Netzbetreiber für die Zuteilung beworben. In diesen Fällen kann der Zuteilungsentscheid des Regierungsrats mit einer Beschwerde angefochten werden.

Sichere und transparente Stromversorgung
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, in ihrem Netzgebiet alle Endverbraucher innerhalb der Bauzone, ganzjährig bewohnte Liegenschaften und Siedlungen ausserhalb der Bauzone sowie Elektrizitätserzeuger an das Stromnetz anzuschliessen. Die Zuteilung der Netzgebiete wird in einem öffentlichen Kataster publiziert. Damit ist für alle Bürgerinnen und Bürger der für sie zuständige Netzbetreiber auf dem Geoportal (www.geo.sz.ch) ersichtlich. Diese Information ist insbesondere dann hilfreich, wenn eine Liegenschaft neu ans Stromnetz angeschlossen werden soll oder wenn beabsichtigt wird, selber Strom zu erzeugen und ins Netz einzuspeisen.

Staatskanzlei
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