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Änderung der Beitragsregelung an die privaten Mittelschulen

Vernehmlassung zur Teilrevision des Mittelschulgesetzes

Schwyz, 25. Juni 2015

Änderung der Beitragsregelung an die privaten Mittelschulen

Vernehmlassung zur Teilrevision des Mittelschulgesetzes

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Bildungsdepartement ermächtigt, den Entwurf für eine Teilrevision des Mittelschulgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Die Änderung betrifft ausschliesslich die Neu-Festlegung der kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen. Neu soll ein Fixbetrag definiert werden.

Die im Mittelschulgesetz enthaltene Regelung für die kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen besteht seit 2009. Der Schülerbeitrag besteht im Wesentlichen aus einem dynamisch gestalteten Sockel- und Investitionsbeitrag, welcher sich auf die Nettobetriebskosten pro Schüler an den kantonalen Schulen abstützt. Durch die Abnahme der Schülerzahlen an den kantonalen Mittelschulen in den letzten Jahren ergaben sich jedoch höhere Beiträge für die privaten Schulen, obwohl die Kosten der kantonalen Schulen zurückgingen. Sowohl die Staatswirtschaftskommission wie auch die Motion 6/14 'Fixe Abgeltung der Privatschulen' verlangten daher eine Änderung des Berechnungssystems, so dass die Mängel des bisherigen Systems behoben werden können und die privaten Mittelschulen weiterhin angemessene und faire Beiträge für Schwyzer Schülerinnen und Schüler erhalten.

Neuer Ansatz: Fixbetrag
Gestützt auf die Ergebnisse einer Projektgruppe, in welcher auch ein Vertreter der privaten Mittelschulen Einsitz nahm, entschied der Regierungsrat, dass künftig die Beiträge in Form eines Fixbetrags pro Schüler festgelegt werden sollen. Die Herleitung des Beitrags stützt sich allerdings nicht mehr auf die Netto-, sondern neu auf die Bruttobetriebskosten pro Schüler an den kantonalen Schulen ab. Der indexierte Fixbetrag soll neu auf Fr. 19 500.-- pro Schüler festgelegt werden; dieser Betrag entspricht rund 78% der Brutto-Schülerkosten an den kantonalen Mittelschulen. Damit müssten die privaten Mittelschulen einen ungefähr gleich hohen Sparbeitrag leisten wie die kantonalen Schulen.

Der neue Fixbeitrag von Fr. 19 500.-- ist zwar tiefer als der Beitrag nach bisheriger Regelung im Schuljahr 2013/2014, nämlich rund Fr. 20 700.--; dieser Betrag war die Basis für die Modellberechnungen. Andererseits ist der neue Beitrag höher als derjenige Betrag, welcher aufgrund der vom Kantonsrat beschlossenen Sparmassnahme im Entlastungprogramm 14 - 17 ab dem Schuljahr 2015/2016 zur Anwendung kommt; dieser beträgt rund Fr. 17 800.--. Um im Sinne der Sparmassnahmen dennoch eine gewisse Kompensation zu erreichen, beabsichtigt der Regierungsrat, das durch die Eltern zu bezahlende Schulgeld an den kantonalen Schulen von Fr. 500.-- auf Fr. 700.-- zu erhöhen. Dadurch werden die privaten Mittelschulen indirekt veranlasst, auch bei ihnen eine entsprechende Schulgelderhöhung vorzunehmen.       

Ausgewogene Lösung
Mit der Festlegung eines Fixbetrags wird einerseits die Berechnung einfacher, andererseits werden die Beiträge für die privaten Mittelschulen besser planbar, weil die bisherige Dynamik und Abhängigkeit von der Schülerzahl an den kantonalen Mittelschulen nicht mehr relevant ist. Mit der Beitragshöhe von Fr. 19 500.-- (gepaart mit einer moderaten Erhöhung der Schulgelder für die Schülerinnen und Schüler) kann der künftige Beitrag als Kompromiss zwischen der bisherigen und der mit den Sparvorgaben reduzierten Situation betrachtet werden.

Die Änderung soll auf das Schuljahr 2016/2017 in Kraft gesetzt werden können. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. September 2015.

Staatskanzlei
Information

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier


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