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Grossprojekte im Strassenbau bleiben finanziell verkraftbar

Kantonales Strassenbauprogramm 2016-2030

Schwyz, 11. Juni 2015

Grossprojekte im Strassenbau bleiben finanziell verkraftbar

Kantonales Strassenbauprogramm 2016-2030

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das kantonale Strassenbauprogramm für die Periode 2016 – 2030 verabschiedet. Die Umsetzung von Grossprojekten wird die Strassenrechnung in den nächsten Jahren belasten. Die Planung zeigt aber, dass die Investitionen verkraftbar bleiben.

Das kantonale Strassenbauprogramm wird als rollende Planung jährlich aktualisiert und legt die Strassenbauprojekte für eine Periode von 15 Jahren fest. Die Priorisierung der Investitionen in Neu- und Ausbauten ergibt sich dabei aus dem Nutzwert der Projekte.

Grossprojekte in der Realisierungsphase
In den vergangenen Jahren sind erste Grossprojekte in die Realisierungsphase gelangt. Im laufenden Jahr wird mit der Umsetzung weiterer solcher Projekte begonnen. Zu den wichtigsten Bauvorhaben zählen der Ausbau Gibelhorn (Strasse Schwyz-Muotathal), die Kernentlastung Lachen und die Südumfahrung Küssnacht. Zusätzlich beinhaltet das Strassenbauprogramm aber auch den ordentlichen Unterhalt des über 200 Kilometer umfassenden kantonseigenen Hauptstrassennetzes, Lärmsanierungen sowie den Ausbau des Verkehrsamts Pfäffikon und die Verlegung des Werkhofs Pfäffikon nach Galgenen, die über die Strassenrechnung finanziert werden.

Investitionsspitzen sind verkraftbar
Die Finanzierung des Strassenwesens ist auf kantonaler Ebene als Spezialfinanzierung ausgestaltet und wird im Wesentlichen aus der Motorfahrzeugsteuer gespeist. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können in der Regel jährliche Investitionen von 40 bis 50 Mio. Franken getätigt werden. Durch die anlaufenden Grossprojekte wie die Südumfahrung Küssnacht und die Kernentlastung Lachen erhöhen sich die Investitionen vorübergehend auf bis zu 75 Mio. Franken pro Jahr. Das Vermögen der Strassenrechnung, das aktuell rund 100 Mio. Franken beträgt, wird sich dadurch bis ins Jahr 2020 auf voraussichtlich 38 Mio. Franken verringern, um anschliessend wieder anzusteigen. Damit sind diese Grossprojekte aus Sicht der Strassenrechnung finanziell tragbar. Der Finanzierungsbedarf für die Strassenbauinvestitionen wird in der Staatsrechnung allerdings wegen des nicht mehr vorhandenen Eigenkapitals zu einer Neuverschuldung führen.

Laufende Aktualisierungen
Insbesondere Grossprojekte beinhalten immer auch Projektrisiken, die zu zeitlichen Verschiebungen führen können. Das zeigt sich exemplarisch am Verkehrssystem Höfe, das in den vergangenen Strassenbauprogrammen nur teilweise berücksichtigt wurde. Der Zubringer Halten und der Zubringer Wollerau wurden aufgrund der jüngsten Entwicklung wieder ins Strassenbauprogramm aufgenommen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Strassenbauprogramm 2016-2030 und Grafik Entwicklung Finanzierung


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